In einem Präzedenzurteil hat am Sonntag das Familiengericht Ramat Gan gestattet, zwei Frauen ab der Geburt als Mütter eines gemeinsamen Kindes registrieren zu lassen. Das lesbische Paar hatte 2007 einen Sohn bekommen – dabei war die mit Spendersamen befruchtete Eizelle der einen Frau ihrer Partnerin eingesetzt worden, die das Kind austrug und zur Welt brachte.
Nach der Geburt des Sohnes hatte das Innenministerium nur die Frau als Mutter registrieren wollen, die das Kind geboren hatte – der biologischen Mutter wurde erklärt, sie müsse das Kind adoptieren, um als seine zweite Mutter gelten zu können.
Das Gericht gab nun den Müttern Recht. In der Begründung hieß es: „Aus Sicht des Kindeswohls handelt es sich um eine pragmatische, gerechte und naheliegende Lösung. Diese Lösung schützt die Beziehung zu den Müttern und die Nähe, die es ohnehin schon zwischen Kind und zweiter Mutter gibt.“
Die Anwältin der beiden Frauen zeigte sich erfreut über das Urteil. (Ynet, 05.03.12)