Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gilt als Flüchtling eine Person, die „vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.“ Daher spricht man beim Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention aufgrund von Verfolgung aus humanitären Gründen auch explizit von Konventionsflüchtling in Abgrenzung zu anderen Fluchtformen. Nicht als Asylanten gelten Kriegsflüchtling oder Wirtschaftsflüchtlinge.
Jesus war aus Rivalität von König Herodes vom Tod bedroht. Jesus und seine Eltern waren außerhalb vom Wirkkreises von Herodes, doch innerhalb des römischen Reiches in eine andere Gegend umgezogen. Im römischen Reich herrschte Reisefreiheit. So entstanden viele jüdische Gemeinden außerhalb von Israel. Maria und Josef sind wahrscheinlich in die Exilgemeinde nach Alexandria gegangen. Maria und Josef finanzierten ihre Reise und Aufenthalt durch Gold, Weihrauch und Myrrhe. Niemand musste für ihren Unterhalt aufkommen. Deshalb waren Jesus und seine Familie nach heutigem Verständnis keine Asylanten, sondern Umsiedler aus einem anderen römischen Verwaltungsbezirk. Niemand gewährte ihnen Asyl, sondern Josef arbeitete als Gastarbeiter in Ägypten.
Jesus war in Ägypten ein Fremdling, aber auch in seinem eigenen Volk, weil seine Lehren fremd anmuteten und von der Elite seines Ursprungsgebietes nicht akzeptiert wurde. Er und heute auch seine Nachfolger sind in dieser Welt, aber nicht von dieser Welt (Johannes 17,15-16).