26.1.24
Der Internationale Gerichtshof befasst sich heute, am 26.1.24, einen Tag vor dem europäischen Hococaustgedenktag mit Südafrikas Antrag, Israels Vorgehen als Völkermord einzustufen. Das oberste UNO-Gericht in Den Haag hat anerkannt, dass bei den nun schon Wochen andauernden israelischen Gegenangriffen nach der Hamas-Terrorattacke die UNO-Völkermordkonvention verletzt werden könnte. Es hat sich daher für zuständig erklärt, über die südafrikanische Genozidklage gegen Israel zu urteilen. Erforderlich seien mehr Schutzmassnahmen für palästinensische Zivilisten. Binnen Monatsfrist muss die Regierung in Jerusalem nun dem Gericht dokumentieren, was sie dafür unternommen hat. Die Richterinnen und Richter sprachen eine Reihe von Anordnungen aus, die Israel betreffen. Nicht nur müsse die israelische Regierung dringend «alles tun, was in ihrer Macht steht», um die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung in Gaza erträglicher zu machen, hiess es in der Eilentscheidung. Mehr noch müsse der Staat Israel auch dringend «aufhetzende Reden» seiner eigenen Politiker unterbinden. Diese würden die palästinensische Bevölkerung entmenschlichen. Darüber hinaus stellen die Richter fest: Die Hamas muss alle Entführten sofort freilassen. Israel ist nicht verpflichtet, den Krieg zu beenden. Israel wird nicht einmal aufgefordert, die Bevölkerung in ihre Häuser zurückkehren zu lassen.
Die Hamas ist enttäuscht: Sie hat nichts erhalten, keinen Waffenstillstand, keine Rückkehr der Terroristen in die Evakuierungsgebiete, keine Sanktionen, und sie wird aufgefordert, alle entführten Personen sofort zurückzubringen. Das Außenministerium der USA hat dem UNRWA die Mittel entzogen. Israel hat direkte Beweise dafür vorgelegt, dass UNRWA-Mitarbeiter aktiv an dem Anschlag vom 7.10. beteiligt waren.
Das eigentliche Ziel, das Südafrika verfolgt, hat es indes nicht erreicht. Per Eilverfahren verlangte das afrikanische Land, dass alle Kampfhandlungen sofort eingestellt werden. Der Internationale Gerichtshof hatte am 16. März 2022 angeordnet, dass die Regierung in Moskau sofort ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine einstelle. Geändert hat das in der Realität nichts.
12.1.24
Israel muss sich wegen des Vorwurfs des Völkermordes vor dem Internationalen Gerichtshof verantworten. Es ist das erste Mal, dass sich Israel vor dem höchsten UN-Gericht einem Völkermord-Vorwurf stellen muss. Premierminister Netanyahu sprach von einer „auf den Kopf gestellten Welt“.
In seiner 84-seitigen Klageschrift erhebt Südafrika den Vorwurf, dass Israel Völkermord an den Palästinensern begeht, indem es sie im Gazastreifen tötet, ihnen schwere seelische und körperliche Schäden zufügt und Lebensbedingungen schafft, „die darauf ausgelegt sind, ihre physische Zerstörung herbeizuführen“.
In der Klageschrift wird von Südafrika aufgeführt, dass Israel es versäumt, während des mehr als drei Monate dauernden Krieges gegen die radikalislamische Hamas die Bevölkerung im Gazastreifen mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten, Treibstoff, Unterkünften und anderer humanitärer Hilfe zu versorgen.
Die Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten am 9. Dezember 1948 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ als Reaktion auf den Holocaust und die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes im Zweiten Weltkrieg. Südafrika beruft sich in seiner Klage gegen Israel auf diese UN-Völkermordkonvention. Beide Staaten haben diese unterzeichnet und sich damit nicht nur verpflichtet, keinen Völkermord zu begehen, sondern auch diesen zu verhindern und zu bestrafen.
Es wurde zum ersten Mal bei den Kriegsverbrechertribunalen von Nürnberg und Tokio 1945 angewendet. Seitdem gab es lediglich zwei Urteile wegen Völkermordes: Zum Massaker in Srebrenica (ehemaliges Jugoslawien) im Juli 1995 und in Ruanda (April bis Juli 1994).
Israels Premierminister Benjamin Netanyahu bezeichnete die Klage Südafrikas als fehl am Platz. „Eine Terrororganisation hat das schlimmste Verbrechen gegen das jüdische Volk seit dem Holocaust begangen, und jetzt kommt jemand daher, um es im Namen des Holocausts zu verteidigen“, sagte er.
Eine schärfere Reaktion kam vom israelischen Außenministerium, das die Anwälte Südafrikas nach der ersten Gerichtsanhörung als „Vertreter der Hamas bei Gericht“ bezeichnete. Das Auftreten der Anwälte vor dem IGH sei „eine der größten Vorführungen von Heuchelei in der Geschichte“, die durch „eine Reihe von falschen und unbegründeten Behauptungen verschlimmert“ worden sei.
Südafrika habe die Realität im Gazastreifen nach dem Massaker vom 7. Oktober völlig verzerrt, hieß es weiter. Südafrikas Regierung habe „völlig ignoriert, dass Hamas-Terroristen nach Israel eingedrungen sind, israelische Bürger ermordet, hingerichtet, massakriert, vergewaltigt und entführt haben, nur weil sie Israelis waren, in dem Versuch, einen Völkermord zu begehen„.
Über den Eilantrag werden die Richter in wenigen Wochen entscheiden. Jeder Spruch ist bindend. Die Richter könnten Israel theoretisch auferlegen, die Gewalt sofort zu beenden, um weiteren Schaden zu verhindern. Sie könnten auch anordnen, dass Israel mehr humanitäre Hilfe zulassen muss. Der IGH hat zwar keine Machtmittel, um die Durchsetzung zu erzwingen. Doch der internationale Druck auf Israel würde sich erhöhen und eine negative Entscheidung könnte dem Ruf des Landes schaden.
Eine endgültige Entscheidung über die Völkermordvorwürfe Südafrikas wird das Gericht erst dann treffen, wenn der Fall in der Sache verhandelt wird. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zwischen der ursprünglichen Klageerhebung und der tatsächlichen Verhandlung des Falles mehrere Jahre vergehen. mehr Informationen
Der ehemalige israelische Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit widersprach im Interview mit dem israelischen Sender Kanal 12 den Vorwürfen. „Wenn Israel einen Völkermord begehen und so viele Palästinenser wie möglich hätte töten wollen, warum hat es dann so gehandelt, wie es gehandelt hat? So viele Palästinenser wie möglich aus dem nördlichen Gazastreifen wegzubekommen und so zu schützen?“ Das passe nicht zum Verbrechen des Völkermords, so Mandelblit.
Der Rechtsberater des israelischen Aussenministeriums, Tal Becker rechtfertigte die Angriffe im Gazastreifen mit dem Recht Israels auf Selbstverteidigung nach dem Angriff der Hamas und anderer Extremisten am 7. Oktober vergangenen Jahres. Becker schilderte die Massaker, bei denen rund 1200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden waren, von denen bislang etwa die Hälfte wieder freigelassen wurde. „Israel will kein Volk zerstören, sondern ein Volk schützen, sein eigenes„, sagte der Rechtsberater.
Inzwischen hat Südafrika den Kapitän seiner Kricketmannschaft entlassen, nur weil er Jude ist. Einige der besten Fußballspieler in der israelischen Mannschaft sind israelische Araber.
Südafrika hat vor der U19-Weltmeisterschaft im Cricket seinen Nationalmannschaftskapitän David Teeger abgesetzt. Das teilte der Verband Cricket South Africa (CSA) am Freitag mit. Der gläubige Jude hatte sich im Rahmen der Jewish Achiever Awards im Oktober 2023 in Johannesburg mit der israelischen Armee und ihren Soldaten solidarisiert. »Ich bin jetzt ein ›Rising Star‹«, hatte Teeger gesagt. »Aber die wahren aufgehenden Sterne sind die jungen Soldaten in Israel.« In einer Untersuchung durch den Südafrikanischen Sportverband und das Olympische Komitee (SASCOC) wurde Teeger von einem sanktionierbaren Fehlverhalten freigesprochen.
Der CSA fürchtet jedoch, dass Teeger aufgrund seines Standpunktes zur Zielscheibe für »Proteste im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza« werden könnte. Deshalb habe man entschieden, Teeger während des vom 19. Januar bis zum 11. Februar stattfindenden WM-Turniers das Kapitänsamt zu entziehen. Das sei »im besten Interesse aller Spieler, des SA U19-Teams und von David selbst«. Im Kader verbleiben und zum Einsatz kommen soll Teeger jedoch weiterhin. mehr Informationen