Am 5. Juli hat das Kinderspital Zürich ein Moratorium für rituelle Knabenbeschneidungen angekündigt. Vier Wochen lang hat sich das Spital laut Mitteilung mit internen und externen Ethikfachleuten beraten sowie beim zuständigen Oberstaatsanwalt nachgefragt, wie mit medizinisch nicht notwendigen Beschneidungen umzugehen sei.
Nach der Reflexionsphase zeigt sich: der neue Bescheid unterscheidet sich nur minimal von der bisherigen Praxis. Neu müssen beide Elternteile schriftliche ihre Einwilligung zum Ritual geben, ausserdem bekräftigt das Kinderspital, zukünftig pro Einzelfall eine sorgfältige Prüfung des Kindswohls vorzunehmen und die Eltern auf mögliche Alternativen – etwa eine Beschneidung im entscheidungsmündigen Alter des Knaben – hinzuweisen. Die Institution hält ausserdem fest, dass der Eingriff den Strafbestand der einfachen Körperverletzung erfülle, Gesellschaft, Kultur und Politik hätten das Ritual jedoch bisher akzeptiert. Sollte sich in der Beurteilung des Eingriffs allenfalls etwas ändern, so sei das Sache des Gesetzgebers, steht in der Mitteilung.
Vergleich auch Artikel: http://israelimpulse.wordpress.com/2012/07/19/kinderspital-zurich-stoppt-beschneidungen-aus-religiosen-grunden/