Abdel Azziz Qaasim Illi, der Sprecher des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) schreibt in seinem neusten Blog-Eintrag er über die Hamas und Israel. Es wird zu einem Loblied auf den «islamischen Widerstandskämpfer», dessen Einsatz «mit dem Sieg oder seinem Martyrium» ende.
Die deutschsprachigen Schriftstücke, die in Basel verteilt werden zeichnen ein Bild des friedlichen Islams. Was der «Islamische Zentralrat Schweiz» (IZRS) am Claraplatz in arabischer Sprache verteilt, zeigt ein anderes Gesicht.
Die Basler Zeitung hat sich die Schriften, die am 2. November am Claraplatz an die Bevölkerung abgegeben wurden, besorgt und sie von Experten übersetzen lassen. Aufgefallen ist vor allem «Das Buch der vereinfachten Rechtswissenschaft». Ein paar Kostproben aus der modernen Auslegung und Interpretation des Korans und der Scharia: Auf Seite 365 steht, dass unverheiratete Personen, die Sex miteinander haben, mit 100 Peitschenhieben bestraft werden sollen und für ein Jahr aus ihrem aktuellen Lebensumfeld verbannt werden müssen. Stiehlt eine Person, gehört die Hand abgehackt in Übereinstimmung mit der Sure 5 Vers 38 aus dem Koran. Für bewaffnete Raubüberfalle sind die Strafen etwas härter. Abgestuft nach Schweregrad ist «Tod» bis «Tod durch Kreuzigung» vorgesehen. Seite 373 handelt dann von der Bestrafung von Personen, die Alkohol trinken. Sie müssen mindestens 40 Peitschenhiebe erdulden. Je nach Entscheid des Imams sind aber bis zu 80 Schläge vorgesehen.
Der Schweizerpsalm „Trittst im Morgenrot daher“ ist die Nationalhymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Das Lied wurde 1841 von Alberich Zwyssig, einem Zisterziensermönch des Klosters Wettingen, zu einem Text von Leonhard Widmer komponiert.
Bereits ab 1843 erfreute sich die Melodie großer Beliebtheit und wurde häufig bei patriotischen Feiern gesungen. Neben dem Schweizerpsalm existierte aber auch das gleichermaßen populäre Lied „Rufst du, mein Vaterland“, welches zur Melodie von „God Save the Queen“ gesungen wurde. Als mit der Zunahme von internationalen diplomatischen Begegnungen im 20. Jahrhundert mehrfach die Schweizer und die Britische Hymne nacheinander gespielt wurden, führte dies zu Missverständnissen.
Im Jahr 1961 beschloss der Bundesrat, dass der Schweizerpsalm als eine unverwechselbare und rein schweizerische Schöpfung als provisorische Nationalhymne zu gelten habe. Nach einer dreijährigen Probezeit sprachen sich sechs Kantone gegen und zwölf für die neue Hymne aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten. 1965 erfolgte die vorläufige Anerkennung des Schweizerpsalms als Schweizer Nationalhymne. 140 Jahre nach der Entstehung erklärte der Bundesrat am 1. April 1981 den Schweizerpsalm zur offiziellen Nationalhymne der Schweiz.
Der Schweizerpsalm existiert in den vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.