Der 27. Januar ist Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.
Der Internationale Gerichtshof befasst sich heute, am 26.1.24, einen Tag vor dem europäischen Hococaustgedenktag mit Südafrikas Antrag, Israels Vorgehen als Völkermord einzustufen. Das oberste UNO-Gericht in Den Haag hat anerkannt, dass bei den nun schon Wochen andauernden israelischen Gegenangriffen nach der Hamas-Terrorattacke die UNO-Völkermordkonvention verletzt werden könnte. Es hat sich daher für zuständig erklärt, über die südafrikanische Genozidklage gegen Israel zu urteilen. Erforderlich seien mehr Schutzmassnahmen für palästinensische Zivilisten. Binnen Monatsfrist muss die Regierung in Jerusalem nun dem Gericht dokumentieren, was sie dafür unternommen hat. Die Richterinnen und Richter sprachen eine Reihe von Anordnungen aus, die Israel betreffen. Nicht nur müsse die israelische Regierung dringend «alles tun, was in ihrer Macht steht», um die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung in Gaza erträglicher zu machen, hiess es in der Eilentscheidung. Mehr noch müsse der Staat Israel auch dringend «aufhetzende Reden» seiner eigenen Politiker unterbinden. Diese würden die palästinensische Bevölkerung entmenschlichen. Darüber hinaus stellen die Richter fest: Die Hamas muss alle Entführten sofort freilassen. Israel ist nicht verpflichtet, den Krieg zu beenden. Israel wird nicht einmal aufgefordert, die Bevölkerung in ihre Häuser zurückkehren zu lassen.
Die Hamas ist enttäuscht: Sie hat nichts erhalten, keinen Waffenstillstand, keine Rückkehr der Terroristen in die Evakuierungsgebiete, keine Sanktionen, und sie wird aufgefordert, alle entführten Personen sofort zurückzubringen. Das Außenministerium der USA hat dem UNRWA die Mittel entzogen. Israel hat direkte Beweise dafür vorgelegt, dass UNRWA-Mitarbeiter aktiv an dem Anschlag vom 7.10. beteiligt waren.
Das eigentliche Ziel, das Südafrika verfolgt, hat es indes nicht erreicht. Per Eilverfahren verlangte das afrikanische Land, dass alle Kampfhandlungen sofort eingestellt werden. Der Internationale Gerichtshof hatte am 16. März 2022 angeordnet, dass die Regierung in Moskau sofort ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine einstelle. Geändert hat das in der Realität nichts.
Am 1. November 2005 bestimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 60/7 den 27. Januar zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.
Die Greuel des Zweiten Weltkriegs haben die Gründung der Vereinten Nationen ausgelöst.
Die Achtung der Menschenrechte für alle – ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion – ist einer der fundamentalen Aufträge ihrer Charta.
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