Das Europäische Parlament hat am Donnerstag 24.6.21 für einen Bericht gestimmt, der Abtreibung als „wesentliche Gesundheitsfürsorge“ beschreibt und versucht, eine Verweigerung von Abtreibung aus Gewissensgründen – etwa von Ärzten oder Hebammen – als „Verweigerung medizinischer Versorgung“ neu zu definieren.
Mehrere Lebensrechtsverbände kritisieren das EU-Parlament für die Annahme des umstrittenen Matic-Berichts, der Abtreibung zum Grundrecht erklärt und die Gewissensfreiheit von Ärzten in Frage stellt.
Aus biblischer Sicht ist die Tötung eines ungeborenen Lebens im Mutterleib kein Menschenrecht; vielmehr hat der ungeborene Mensch ebenso ein Recht auf Leben wie seine Mutter. Abtreibung als Gesundheitsfürsorge weiterlesen