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Neue Fatwas im Iran – Nichtislamische und westliche Kleidung ist verboten

Der iranische Revolutionsführer Ali Khamenei hat 30. Juli 2013 in der TasnimNewsagency neue Fatwas (verbindliche islamische Rechtsgutachten) veröffentlicht.

In den Fatwas Nummer 15 bis 18 heißt es zusammengefasst, dass die Muslime dem Revolutionsführer gehorchen müssen, solange der Mahdi (Messias) nicht erschienen sei.

Die Fatwa Nummer 258 bezieht sich auf den Kauf von westlichen Waren. Der private Konsum von nicht-islamischen Waren soll eingeschränkt werden.

Die Fatwa Nummer 259 ist „zionistischen Unternehmen“ gewidmet. Darin heißt es, dass „der Kauf und Verkauf von jeder Ware von der usurpatorischen zionistischen Regierung verboten“ (haram) sei.

Die Fatwa Nummer 260 bezieht sich auf den sozialen Verkehr und Umgang mit Bahai. Jeglicher Verkehr mit Bahai ist zu vermeiden.

Fatwa 363: Die Frauen müssen ihren gesamten Kopf und Körper, außer das Gesicht und die Hände bis zum Handgelenk, bedecken.

Frauen dürfen zwar Schmuck tragen, aber nicht in der Öffentlichkeit. (Fatwa 366)

Die Männer sollen ihren Bart nicht rasieren (Fatwa 453-455).

Frauen dürfen nicht in Anwesenheit von Männern auf einer Veranstaltung tanzen (Fatwa Nummer 470).

Der Besuch von Sufi-Zentren (Khangah) ist verboten. (Fatwa 475)

Nichtislamische und westliche Kleidung ist verboten. Männer dürfen keine Krawatte tragen. (Fatwa 478)

Das Anschauen von Filmen, die die „Heiligtümer der Islamischen Republik beleidigen“, ist verboten. (Fatwa 482)

Den Fatwas 491 und 492 zufolge ist es nicht erlaubt, Satellitenschüsseln zu kaufen, zu verkaufen, zu installieren und zu benutzen. Die Betreiber von Internet-Cafés dürfen es ihren Kunden nicht ermöglichen, verbotene Internet-Seiten zu lesen.

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Eschatologische Fragen beschäftigen gläubige Menschen, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise

Im islamischen Zusammenhang sind diese Fragen vor allem mit der Rolle des Mahdī verbunden. Damit werden automatisch die Schiiten assoziiert, obwohl die Mahdī-Figur auch in der sunnitischen Theologie existiert. Najla al-Amin stellte die Vorstellungen der Mahdī-Figur aus der schiitischen und sunnitischen Sichtweise dar und vergleicht sie miteinander.

Der arabische Name Mahdī bedeutet „der Rechtgeleitete“. Die Zwölferschiiten oder Imamiten führen ihren Mahdī auf den elften Imam Ḥasan al-ʿAskarī zurück, wodurch er in direkter Genealogie zum Propheten Muḥammad steht. Aber auch die sunnitische Theologie kennt einen Erlöser mit dem Namen Mahdī, der zu gegebener Zeit die Gerechtigkeit auf der Welt herstellen soll.

Die schiitische Lehre akzeptiert nur eine Führung der Muslime durch die Herrschaft eines  Nachkommens des Propheten Muḥammads und betrachtet jede andere Führung als illegitim. Die Erde kann nicht ohne religiöse Führung bestehen.

Nach ihren Vorstellung befindet sich der zwölfte Imam in der großen Verborgenheit. Keiner weiß, wo er sich aufhält und wann er erscheinen wird. Diese Tatsache  stellt die Schiiten bis heute vor Schwierigkeiten.

Im Zuge der islamisch-iranischen Revolution entwickelte Khomeini die Theorie der „Herrschaft des Rechtsgelehrten“, welche den höchsten anerkannten schiitischen Rechtsgelehrten legitimiert, die Gemeinde während der Abwesenheit des zwölften Imams zu führen.

Das Verständnis der Mahdī-Figur in der sunnitischen Tradition ist erheblich einfacher, da er erst zu gegebener Zeit geboren wird und die Problematik der Verborgenheit somit ausbleibt. Er wird unter dem Namen Aḥmad bekannt sein, aber auch den Beinamen Abū ʿAbdullāh tragen.

Die Zeichen für die Rückkehr des zwölften Imams ist eine Zeit von unvorstellbarem Leid und unmoralischen Taten, die durch Intrigen geprägt sein wird. An der Seite des Mahdī wird eine Person namens al-Yamani kämpfen, die die Menschen zur Rechtleitung aufrufen wird. Die sunnitische Tradition ergänzt die Erscheinung des Mahdī durch die Wiederkehr einer für alle Buchreligionen zentralen Persönlichkeit, nämlich Jesus. Darüber hinaus sollen einige Personen dem Mahdī seine Aufgabe erschweren, wie beispielsweise al-Dajjāl oder al-Sufyānī. Al-Sufyānī ist ein Gegenspieler des Mahdī, der aus Syrien kommen wird und dann mit gelben Fahnen aus dem Westen ziehen wird. Dies im Gegenspiel zu den schwarzen Bannern aus dem Osten, die ursprünglich als Zeichen der Ahl al-Bayt eingeführt wurden. Der zweite Gegenspieler al-Dajjāl, der sowohl von sunnitischer als auch von schiitischer Sicht überliefert wird, steht für den „Betrüger“. Seine Hauptaufgabe ist es, die Menschen irre zu führen. Er soll vor dem Ende der Zeit erscheinen und die Welt mit Tyrannei erfüllen.

Bezüglich der äußerlichen Erscheinung des Mahdī herrscht zwischen den sunnitischen und schiitischen Quellen weitgehend Konsens. Er soll Muttermale auf dem Rücken besitzen und eine Lücke in den Vorderzähnen aufweisen. Des Weiteren ist seine Nase durch eine Erhöhung gekennzeichnet. Zusätzlich wird seiner Person eine herausragende Stärke zugewiesen, die durch einen robusten Körperbau sichtbar wird.

Sunniten und Schiiten glauben an eine Erlöser-Figur, die am Ende der Zeit erscheinen und mit verschiedenen Personen auftritt, die teils mit und teils gegen ihn kämpfen werden. Der wesentlichste Unterschied liegt wohl in der Geburt des Mahdī. Der Vorstellung der Schiiten, dass er bereits geboren und nun verborgen ist, können sich die Sunniten nicht anschließen.

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Vergleiche auch Artikel: Gott hält sich nicht an unseren Endzeitplan

http://jerusalemimpulse.wordpress.com/2012/06/11/gott-halt-sich-nicht-an-unseren-endzeitplan/