Der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist – obwohl dem Gebet gewidmet – kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Feiertag. Zweitens ist er – obwohl als «eidgenössisch» deklariert – seit jeher in der Verantwortung der Kantone – sie schreiben das Bettagsmandat. Und drittens ist er unser ältester eidgenössischer Feiertag.
Die Tradition des „Großen Gebets der Eidgenossen“ ist erstmals 1517 schriftlich überliefert. Zunächst rief die Obrigkeit die Bevölkerung je nach Bedarf zum Gebet auf – etwa bei Seuchen, Erdbeben oder Kriegsgefahr.
Im Juli 1796 beschloss die Tagsatzung auf Antrag Berns, den Bettag wegen der Französischen Revolution (1789-99) erstmals als allgemeinen eidgenössischen Feiertag zu begehen. 1832 wurde der Bettag definitiv auf den dritten Sonntag im September festgelegt.
Kirchenratspräsident Martin Schmidt schreibt im Bettagsmandat 2024 der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons St. Gallen: Dank-, Buss- und Bettag weiterlesen