Die Jihadistengruppe Islamischer Staat im Irak und in Syrien (Isis) hat in der von ihr beherrschten nordsyrischen Provinz Rakka ein Sonderregime für Christen dekretiert. Im Austausch für den «Schutz» des Isis müssen die Christen die ihnen auferlegten Regeln respektieren und ein Kopfgeld bezahlen.
In Rakka ist das Rauchen, der Genuss von Alkohol sowie das Hören weltlicher Musik verboten. Frauen müssen sich komplett verhüllen und den Gesichtsschleier tragen. Die Muslime müssen zu den fünf täglichen Gebeten ihre Läden schliessen und in die Moscheen gehen. Die Beachtung dieser Regeln wird von Isis-«Soldaten überwacht und mit Strafen wie Peitschenhieben durchgesetzt.
Die Isis hat auch die Pflichten und Rechte der Christen in Rakka festgelegt. Es ist ein sogenannter Schutzvertrag zwischen den Christen und Abu Bakr al-Baghdadi, dem Chef des Isis. Christen dürfen ihre Riten und Gebete nicht in der Öffentlichkeit verrichten, keine Kreuze zur Schau tragen und keine Glocken läuten. Christen dürfen keine Waffen tragen, die Feinde des islamischen Staats nicht unterstützen und müssen den Islam und die Muslime achten. Die jährliche Kopfsteuer, die ihnen auferlegt wird, beträgt 4 Golddinar (17 Gramm Gold / CHF 607.-) für die Reichen, die Hälfte davon für mittlere Einkommen und davon nochmals die Hälfte für die Armen.
Wer den Vertrag nicht mitmacht, wird als Feind behandelt. Kopfgeld oder Behandlung als Feind für Christen in Syrien weiterlesen →