8.1.22 Die von Mutter Teresa in Indien gegründete Ordensgemeinschaft darf wieder Zuwendungen aus dem Ausland empfangen. Die indische Regierung verlängerte die Lizenz. Die hindunationalistische Regierung in Neu Delhi hatte das Spendenverbot am 27. Dezember verhängt.
7.1.22Auf Druck der indischen Regierung hat der Orden „Missionarinnen der Nächstenliebe“ ein Kinderheim im Bundesstaat Uttar Pradesh geschlossen. Der Pachtvertrag für das Grundstück sei laut Verteidigungsministerium ausgelaufen. „Es ist bedauerlich, dass eine Einrichtung, die den Verlassenen und Stimmlosen in der Gesellschaft diente, geschlossen wird, anstatt die Pacht zu verlängern“, so ein Sprecher des Indischen Katholischen Forums. Die Schließung des Waisenhauses erfolgte nur gut eine Woche nach dem von Indiens Regierung erlassenen Verbot ausländischer Spenden für die Missionarinnen der Nächstenliebe. Zur Begründung hieß es, dass die Gemeinschaft die „Eignungskriterien“ dafür nicht mehr erfülle. Der Frauenorden betreibt in ganz Indien Unterkünfte für arme und obdachlose Menschen. Der Zeitung „The Hindu“ zufolge erhielt der Orden im Haushaltsjahr 2020/21 rund 750 Millionen US-Dollar (662 Millionen Euro) an Spenden aus dem Ausland.
Die Vertreibung des Ordens fügt sich in eine Reihe Schikanen und Gewalt gegen Christen in Indien. 2021 war nach Daten des indischen United Christian Forum (UCF) mit 486 dokumentierten Vorfällen das „gewalttätigste Jahr“ für die christliche Minderheit in der Geschichte des Landes. Allein in den letzten beiden Monaten 2021 habe es über 100 Gewalttaten gegen Christen gegeben. mehr Informationen
In der Weihnachtszeit verabschiedete die gesetzgebende Versammlung des indischen Bundesstaates Karnataka ein Antikonversionsgesetz. Es ist der zehnte indische Bundesstaat, der ein solches einführt. Das «Gesetz zum Schutz der Religionsfreiheit in Karnataka» schützt die Religionsfreiheit nämlich in keiner Weise. Sein Ziel ist es, die Rechte religiöser Minderheiten, insbesondere der christlichen Minderheit, zu beschneiden. Das Gesetz wurde am 23. Dezember nach weniger als sechs Stunden Diskussion verabschiedet. Es macht Karnataka zum zehnten indischen Bundesstaat, der ein solches Gesetz verabschiedet hat. Das Gesetz sieht bis zu zehn Jahre Haft für Personen vor, die der Durchführung von Zwangsbekehrungen für schuldig befunden werden.
Hier die Übersicht in chronologischer Reihenfolge: Odisha (seit 1967), Madhya Pradesh (1968 / 2021 verschärft), Arunachal Pradesh (1978), Chhattisgarh (2000), Gujarat (2003 / 2021 verschärft), Himachal Pradesh (2006), Jharkhand (2017), und Uttarakhand (2018) und Uttar Pradesh (2020) sowie neu Karnataka (2021). mehr Informationen
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