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Trennung zwischen physischem und rechtlichem Geschlecht

19.12.20 Personen ab 16 Jahren sollen in der Schweiz ohne elterliche Unterschrift auf dem Zivilstandsamt einen Geschlechtswechsel eintragen lassen können. Darauf einigten sich National- und Ständerat am 16. Dezember 2020. Es braucht weder physische Schritte noch eine ärztliche Bescheinigung. Der zuständige Beamte muss dann beurteilen, ob eine Erklärung missbräuchlich sein könnte. Es gibt keine rechtliche Beschränkung, wie oft jemand das rechtliche Geschlecht wechseln darf. Wenn die Vorlage die Schlussabstimmung übersteht, wird damit das rechtliche Geschlecht in der Schweiz von der physischen Realität gelöst.
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