Souveränität einzelner Staaten soll ausgehebelt werden

Kommt nun der UN-Abtreibungspakt zur Abschaffung der nationalen Souveränität in Abtreibungsfragen?
Wenn es nach dem Willen sogenannter „Menschenrechtsexperten“ der Vereinten Nationen geht, dann sollen Pro-Life-Regierungen bald dazu gezwungen werden, ihre Gesetze zum Schutz des ungeborenen Lebens im Namen von „Grundrechten“ und „Gleichstellung“ aufzuheben.
Am 28. September 2018 veröffentlichte die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eine Erklärung zum  „Internationalen Tag der sicheren Abtreibung“. Darin werden Regierungen auf der ganzen Welt aufgefordert, Abtreibung zu entkriminalisieren, da diese zum „Grundrecht auf Gleichheit, Privatsphäre, sowie körperliche und geistige Unversehrtheit“ gehöre, und eine „Voraussetzung für die Ausübung anderer Rechte und Freiheiten“ sei.

„Die Verweigerung aus Gewissensgründen kann nicht die Grundlage dafür sein, Frauen den Zugang zur Abtreibung zu verwehren, und die Staaten müssen das Verfahren regeln, um die Zugänglichkeit der Abtreibung sicherzustellen.“

„Die Regierungen haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Frauen und Mädchen, die an einer Abtreibung leiden, menschlich und ohne Urteilsvermögen und Annahmen von Verstößen gegen Gesetze behandelt werden.“

„In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurde fest verankert, und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde bestätigt, dass die internationalen Menschenrechte den Geborenen verliehen werden.“

Das UN-Dokument fordert Abtreibung staatlich zu subventionieren, verlangt, dass Mütter, die ihr ungeborenes Kind töten lassen, dafür strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden dürfen und will die Gewissensfreiheit von Ärzten, die sich weigern Abtreibungen vorzunehmen, abschaffen.
Die „Menschenrechtsexperten“ der UN behaupten, dass die Menschenrechte nur für Geborene gelten würden. Dies sei 1948 in der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so festgehalten worden. In Wahrheit hieß es aber noch im Textvorschlag von 1947: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ab dem Zeitpunkt der Empfängnis, unabhängig von seinem physischen oder psychischen Zustand.“ Diese Formulierung scheiterte letztendlich nur an der Blockade durch die kommunistischen Diktaturen der Sowjetunion und Chinas.
Die Erklärung der UN-Menschenrechtskommission ist ein weiterer Baustein in den Bestrebungen ein Menschenrecht auf Abtreibung zu deklarieren.
Spürbarer Widerstand gegen diese Bestrebungen kommt in erster Linie von der Trump-Administration, die klar gemacht hat, dass die USA eine Pro-Life-Nation sind und bleiben werden und dass Abtreibung niemals ein Menschenrecht sein kann. Bereits im Juni 2018 hatten sich die USA aus dem UN-Menschenrechtsrat zurückgezogen .
Eine Petition fordert die Vereinten Nationen auf, jegliche Versuche, ein derartiges Menschenrecht auszurufen, zu unterlassen und statt dessen endlich festzuschreiben, dass das Recht auf Leben von der Empfängnis an besteht, so wie es die Väter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorhatten.

In Österreich hat schon 1974 der österreichische Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass das Recht auf Leben nur für Geborene gelte.

Papst Franziskus hat Abtreibung mit einem Auftragsmord verglichen . «Einen Menschen zu beseitigen ist wie die Inanspruchnahme eines Auftragsmörders, um ein Problem zu lösen», sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche am Mittwoch (10.10.18). Insbesondere prangerte der Papst die angeblichen Ratschläge von Ärzten zur Abtreibung behinderter Kinder an. «Ein behindertes Kind ist wie jeder Bedürftige auf der Welt, wie ein alter Mensch, der Hilfe benötigt, wie so viele Arme, die kaum über die Runden kommen», sagte Franziskus. Bereits im Juni hatte sich der 81-Jährige mit harschen Worten zu Schwangerschaftsabbrüchen eingelassen. Er verglich die Abtreibung von Föten, die Behinderungen aufwiesen, mit dem Euthanasieprogramm der NS-Diktatur.

Aus dem Video: Ein Lebewesen muss nicht eine „Person“ sein, damit es einen moralischen Wert und Rechte hat. Auch Tiere haben Rechte und einen Wert.

Warum sollte die Mutter alleine das Recht haben, zu entscheiden ob ihr Kind das Recht hat zu leben oder nicht? Das Kind ist nicht ihr Körper, sondern in ihrem Körper. Niemand fragt eine schwangere Frau, wie geht es deinem Körper, sondern wie geht es deinem Baby?

Ist es richtig, wenn eine Frau aufgrund des Geschlechts oder der geschlechtliche Ausrichtung des Kindes entscheidet, ob sie das Kind will oder nicht?

Der Tod wird heute oft mit dem Beenden der Hirntätigkeit definiert. Beginn der neuronalen Vernetzung ist ab dem 70. Tag (10. Woche) der Schwangerschaft. mehr Informationen

Eine andere Definition von Tod ist, wenn das Herz aufhört zu schlagen. Bereits vier Wochen nach der Vereinigung von Ei- und Samenzelle schlägt ein Herz. Exakt am 22. Tag (4. Woche) beginnen die Zellen, die zum Herzmuskel heranwachsen, zum ersten Mal rhythmisch zu pulsieren. mehr Informationen

Strafrechtlich ist die Schwangerschaft in Deutschland mit dem Abschluss der Einnistung der befruchteten, menschlichen Eizelle in der Gebärmutter geschützt (§ 218 Abs. 1 Satz 2 StGB). Die Einnistung beginnt etwa am sechsten Tag nach der Befruchtung und ist am 10. bis 14. Tag abgeschlossen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist an vielen Orten bis zur 12. oder 14. Schwangerschaftswoche möglich.

Peter Singer vertritt die These:  Auch ein neugeborener Mensch ist noch keine Person. Legales Recht auf Leben sollte erst 1. Monat nach der Geburt beginnen. Denn Personenstatus ist an den aktuellen Besitz personaler Vollzüge (Bewusstsein, Interessen, Zukunftsvorstellung) gebunden. Doch welche Konsequenzen ergeben sich daraus für demente und behinderte Menschen? Lässt sich hier noch von eigenen Interessen und von Selbstbewusstsein sprechen?

.

Bei einer Abtreibung gibt es zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Das Kind bezahlt die Abtreibung mit seinem Leben. Für die Mütter entstehen oft schwere und langwierige Leiden. Immer öfter berichten auch Väter, mit der Abtreibung ihres Kindes nicht fertig zu werden. Geschwister leiden oft unter dem so genannten ‚Survivor Syndrome‚: „Warum hat meine Mutter nicht mich abgetrieben?“

Wenn eine Frau ihre Abtreibung als schwere seelische Schädigung erfährt, spricht man in der Psychologie vom «Post-Abortion-Syndrome‘ (Syndrom nach der Abtreibung).

Petition

Das EU-Parlament und die UN-Menschenrechtskonvention haben sich entschlossen, Abtreibung als Menschenrecht zu deklarieren. Damit vollziehen zwei hohe Regierungsorganisationen den entscheidenden Dammbruch, die vorgeburtliche Kindstötung vollumfänglich zu legalisieren. Wir fordern Sie auf, sich mit aller Kraft gegen diese Beschlüsse zu stemmen. Niemand hat das Recht zu entscheiden, ob ein anderer Weiterleben darf oder nicht. Verhindern Sie, dass die deutschen Regelungen zum Schutz ungeborenen Lebens durch die internationale Hintertür unwirksam gemacht werden. Deshalb: Zeigen Sie in unserem Land öffentlich und unmissverständlich Flagge für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und widersprechen Sie der Empfehlung von UNO und dem EU-Parlament, Abtreibung zum Menschenrecht zu erklären.   Zur Pedition

Die Jusos in Deutschland wollen Artikel 218 streichen lassen, was auch die Abtreibung jenseits der 12. Woche erlauben würde. Doch was passiert, wenn bei einer Abtreibung das Kind überlebt?

https://youtu.be/kijsdWL09LQ

Papst Franziskus hat Abtreibung mit einem Auftragsmord verglichen . «Einen Menschen zu beseitigen ist wie die Inanspruchnahme eines Auftragsmörders, um ein Problem zu lösen», sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche am Mittwoch (10.10.18). Insbesondere prangerte der Papst die angeblichen Ratschläge von Ärzten zur Abtreibung behinderter Kinder an. «Ein behindertes Kind ist wie jeder Bedürftige auf der Welt, wie ein alter Mensch, der Hilfe benötigt, wie so viele Arme, die kaum über die Runden kommen», sagte Franziskus. Bereits im Juni hatte sich der 81-Jährige mit harschen Worten zu Schwangerschaftsabbrüchen eingelassen. Er verglich die Abtreibung von Föten, die Behinderungen aufwiesen, mit dem Euthanasieprogramm der NS-Diktatur.

https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/videos/371641803582947/

Abtreibung – der Schmerz danach

Mit dem Thema des 9. Marsch fürs Läbe „Abtreibung – der Schmerz danach!“ wollen die Initiatoren ein Tabu brechen. Unzählige Frauen und Männer seien nach einer Abtreibung mit psychischen und physischen Schmerzen konfrontiert (posttraumatische Belastungsstörung / Post Abortion Syndrome PAS), betonte Mediensprecherin Beatrice Gall in ihrer Einführung zur Medienkonferenz am 29. August 2018 in Bern. …  weiterlesen

UNO fordert Abtreibung im Namen der Kinderrechte

Die UNO fordert von Polen im Namen der Kinderrechte die Tötung ungeborener Kinder zu erlauben, schreibt katholisches.info. Die „Empfehlungen“ fordern dazu auf, die „Homophobie“ zu bekämpfen, die „Geschlechterklischees“ zu unterbinden, den Zugang zur Abtreibung zu „verbessern“. Damit fordert ein UNO-Gremium, das zum Schutz der Kinder errichtet wurde, die Tötung ungeborener Kinder. Babyklappen sind der UNO … weiterlesen

Kindsmord nichts anderes als eine Abtreibung

Eltern soll es erlaubt werden, ihr Baby umbringen zu lassen – dafür plädieren zwei Wissenschaftler. Ihre Begründung: Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung. Babys seien noch keine „wirklichen Personen“, sondern nur „mögliche Personen“, argumentieren Alberto Giubilini und Francesca Minerva im Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“. Mütter und Väter sollen deshalb das Recht haben, …  weiterlesen

Ökologischer Fußabdruck verbessern, indem Afrikaner nicht geboren werden

Spätestens seit dem Klimagipfel von Kopenhagen 2009 könnten  westliche Individuen und Organisationen ihren eigenen «ökologischen Fußabdruck» abgelten, indem sie online für Empfängnisverhütung und Sterilisierung in afrikanischen Ländern spenden. Das gibt dem Westen einen Freibrief, «weiter zu verschwenden und sein eigenes ökologisches Gewissen zu beruhigen, indem man einfach einen armen Afrikaner daran hindert, geboren zu werden». … weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert