Ab Palmsonntag 2023 wird die „Sonntagspflicht“ in Berlin wieder eingeführt.
„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern“ (Can. 1247 CIC).
Diese Regel, die sog. Sonntagspflicht, war aufgrund der Coronapandemie und der entsprechend einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Gläubigen, vor allem kranker und alter Menschen, aufgehoben worden. Wegen der Entwicklung der Pandemie kann es nun verantwortet werden, diese Aufhebung zurückzuziehen. Ab Palmsonntag, 2. April 2023, gilt daher für alle Gläubigen wieder die Pflicht, an Sonn- und Feiertagen die Heilige Messe mitzufeiern.
Das meldet am 3. Februar 2023 das Erzbistum Berlin.
Prof. Dr. Peter Schallenberg (Katholischer Sozialwissenschaftler und Moraltheologe) sagt auf domradio: Das finde ich zunächst einmal sehr gut, weil es eine bewährte Erinnerung ist, dass wir eine bestimmte Pflicht gegenüber Gott haben. Man kann natürlich jetzt darüber streiten, ob das noch zeitgemäß ist, von der Sonntagspflicht zu sprechen.
Ganz streng genommen und nach Kirchenrecht gilt die Sonntagspflicht für ein bestimmtes Alter, also für das Alter von der Erstkommunion an bis zu einem Seniorenalter, je nach Bestimmung der Bischofskonferenzen.
Grundsätzlich ist natürlich jeder entschuldigt, der beispielsweise aus Altersgründen oder aus Krankheitsgründen oder auch – und das ist ein sehr wichtiger Punkt, den wir hier auch unbedingt noch erwähnen müssen – aus Gründen der Werke der Nächstenliebe keine Zeit hat, keine Gelegenheit hat, zur Sonntagsmesse oder zur Liturgie zu gehen.
Insofern ist also zum Beispiel auch jeder entschuldigt und sehr gerecht entschuldigt, der am Sonntag entweder arbeiten muss oder der arbeiten will, freiwillig in einer sozialen Tätigkeit. Und da sagt die Kirche sogar, es ist ein gerechter Grund, dann eben entschuldigt zu sein von der Teilnahme an der Liturgie, obwohl beides – Beten und Nächstenliebe – zusammengehört. Aber auch das ist dann der Entscheidung des Einzelnen noch einmal überlassen.
Rund 15 Prozent der Katholikinnen und Katholiken besuchen einen Gottesdienst. Andere Kirchen kennen keine Sonntagspflicht.
Die Schweizer Bischofskonferenz hat am 17.3.2020 die Katholiken für die Sonntagspflicht entbunden. Bis jetzt wurde sich noch nicht wieder eingeführt.
Im Katechismus der Katholischen Kirche steht:
2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. [link] CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.
Die schwere Sünde (Todsünde) – als bewusste Abkehr von der Liebe Gottes – bewirkt den Verlust des Standes der Gnade vor Gott. Die Hinwendung zu Gott ist durch vollkommene Reue aber auch in diesem Fall noch möglich. Diese Reue führt zur Wiederherstellung der Taufgnade.
1855 Die Todsünde zerstört die Liebe im Herzen des Menschen durch einen schweren Verstoß gegen das Gesetz Gottes. In ihr wendet sich der Mensch von Gott, seinem letzten Ziel und seiner Seligkeit, ab und zieht ihm ein minderes Gut vor.
Nach der Lehre der katholischen Kirche zieht die (schwere) Sünde den zweiten Tod, die Höllenstrafe nach sich, wenn man ohne vollkommene Reue und Buße stirbt. Die Vergebung der Todsünde kann nur im Bußsakrament oder durch vollkommene Reue (d. h. Reue aus Liebe zu Gott) erreicht werden. (mehr Informationen)