Österreich kann sich im europäischen Vergleich mit einer Sonderstellung schmücken: Seit 100 Jahren gibt es das Islamgesetz, das Muslimen im Land die gleichen Rechte wie anderen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zugesteht.
Seit 1912 stehen also die Lehren des Islams, seine Einrichtungen und Gebräuche unter dem Schutz des Staates. Muslime dürfen Stiftungen einrichten, sie haben das Recht der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung, solange sie mit dem geltenden Recht nicht in Konflikt geraten. Diese Rechtsstellung des Islams ist im europäischen Vergleich einzigartig.
Österreich ist ein besonderes Land insofern, als bereits im Jahr 1912 ein eigenes Islamgesetz erlassen wurde. Die Erlassung dieses Gesetzes war notwendig, weil 4 Jahre zuvor Bosnien-Herzegowina an das Habsburgerreich gekommen ist. Für Bosnien-Herzegowina galten eigene Regelungen, das Islamgesetz galt nur für die Österreicher und gilt auch heute noch in Österreich. Damals hatten nur Anhänger der offiziell anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht der öffentlichen Religionsausübung. Insofern war es sehr wichtig, dass die Anhänger des Islam auch tatsächlich anerkannt wurden.
Diese Anerkennung der Anhänger des Islam galt zunächst nur den etwa 800 Muslimen der hanafitischen Glaubensrichtung, die sich Anfang des letzten Jahrhunderts in Österreich aufgehalten hatten. Doch mittlerweile sei sie durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf alle Anhänger des muslimischen Glaubens ausgeweitet. Heute leben nach Schätzungen des Österreichischen Integrationsfonds wieder rund eine halbe Million Muslime im Land.
Seit dem Schuljahr 1982/83 gibt es an den österreichischen Schulen sogar den Islamunterricht. In Österreich wurde auch die Möglichkeit für muslimische Mädchen geschaffen, am Schwimmunterricht mit den so genannten Burkinis und ohne männliche Mitschüler teilzunehmen.
Diskussion hatte allerdings eine Studie ausgelöst, die im Jahr 2008 unter Islamlehrern erhoben worden war. In dieser wurden die Lehrer zu ihrem Demokratieverständnis befragt, aber auch, ob es nach dem Islam rechtens sei, Konvertiten – auch mit dem Tod – zu bestrafen. Ein viertel der Lehrer, die den Fragebogen zurück gesandt hatte, hatte die Fragen in einer Art und Weise beantwortet, die schwerlich mit dem Demokratieverständnis Österreichs in Einklang stehen.
Die so genannten Ehrenmorde hat es zwar gegeben, dennoch werden die gesetzlichen Möglichkeiten zu deren Verhinderung und Verfolgung sowie die Kooperation mit den schulischen Lehrkräften zur Prävention für ausreichend gehalten.