Wie die Saudi Gazette berichtete, hat das saudische Justizministerium 18 Jahre als Mindestalter für die Heirat festgelegt. Der Justizminister und Vorsitzende des Obersten Justizrates, Scheich Walid Al-Samaani, erließ die neue Richtlinie in einem Rundschreiben am 22. Dezember 20, das an alle Gerichte im Königreich Saudi-Arabien geschickt wurde.
Bislang standen Kinderehen in Saudi-Arabien an der Tagesordnung: Jedes siebte Mädchen heiratet vor dem 18. Lebensjahr.
Die Direktiven von Walid Al-Samaani basieren auf dem Paragraphen 16/3 der Ausführungsbestimmungen des Kinderschutzgesetzes, in dem es heißt: „Bevor man einen Ehevertrag abschließt, muss man sich vergewissern, dass die Eheschließung einer Person unter 18 Jahren dieser nicht schadet und ihr bestes Interesse erreicht, egal ob männlich oder weiblich.“
Die Entscheidung vom Dienstag hat jedoch der Heirat von Personen unter 18 Jahren einen vollständigen Riegel vorgeschoben, mit scharfen Strafen für jegliches Zuwiderhandeln. mehr Informationen
Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll.
Nach Darstellung von UNICEF, das sich gegen Kinderehen einsetzt, heirateten 720 Millionen heute lebender Frauen und 156 Millionen Männer vor ihrem 18. Geburtstag, etwa 250 Millionen Frauen sogar vor ihrem 15. Lebensjahr. Hohe Raten gibt es vor allem in Südasien und Afrika. Gründe für eine Kinderheirat können sein, dass Eltern ihre Tochter als Jungfrau verheiraten wollen, oder dass die Familie die Lebenshaltungskosten der Tochter möglichst früh durch Übertragung an den Ehemann einsparen will.
Der Rechts- und Islamwissenschaftler Mathias Rohe sieht Kinderheiraten gegenwärtig insbesondere in bestimmten muslimischen Milieus oder bei den Jesiden im Irak verbreitet, jedoch auch bei den (überwiegend christlichen) Roma im Balkan und im hinduistisch geprägten Indien. Dies würde zeigen, dass nicht primär die Religion Ursache sei, sondern kulturelle patriarchalische Prägungen in Verbindung mit den entsprechenden Lebensverhältnissen. Da im Islam vier Frauen erlaubt sind, werden immer wieder jüngere Frauen angeheiratet.
Der Codex Iuris Canonici der katholischen Kirche sieht für die Ehe ein Mindestalter von 14 Jahren bei Mädchen und von 16 Jahren bei Jungen vor (Canon 1083, § 1), empfiehlt aber in Canon 1072 das regional übliche Mindestalter.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind heute je nach Land unterschiedlich, ein Mindestalter von mindestens 16 Jahren ist allerdings mittlerweile üblich.