Saudi-Arabien hat unverheirateten Frauen das Recht auf ein eigenständiges Leben zuerkannt. Sie sind nun nicht mehr abhängig vom männlichen Vormund.
Saudi-Arabien erlaubt nun offiziell alleinstehenden, geschiedenen oder verwitweten Frauen, dass sie ohne Erlaubnis des Vaters oder eines anderen männlichen Vormunds selbstständig in einem Haus leben können. Dazu wurde eine Gesetzesänderung gemacht.
Der Artikel 169 Absatz B des „Verahrensrecht vor den Gerichten der Scharia“, dass eine alleinstehende erwachsene Frau, geschieden oder verwitwet, ihrem männlichen Vormund übergeben werden muss, wurde gestrichen.
Der neue Rechtstext sagt: „Eine erwachsene Frau hat das Recht, ihren Wohnort zu wählen. Der Vormund einer Frau kann sie nur anzeigen, wenn er Beweise dafür hat, dass sie eine Straftat begangen hat.”
Mit dem neuen Gesetz wird eine Frau in Saudi-Arabien nicht mehr auf ihren männlichen Vormund angewiesen sein, um zu leben.
Der Text sagt auch: “Wenn eine Frau zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, wird sie nach Ablauf ihrer Haftzeit nicht ihrem Vormund übergeben.”
Somit ist es für eine Frau kein Verbrechen mehr, allein zu leben, solange sie sich an das Gesetz hält.
Frauen in Saudi-Arabien haben im Jahr 2018 das Recht bekommen, Auto zu fahren. Im August 2019 gab Kronprinz Mohammed den Frauen Reisefreiheit – bis dahin benötigten sie für Reisen ins Ausland die Zustimmung ihres Vaters, Bruders, Mannes oder sogar Sohnes.
Das alte „Abwesenheitsgesetz“ gab Eltern, Ehepartnern oder einem männlichen Vormund die Befugnis, bei der Polizei Anzeige gegen eine Frau einzureichen für den Fall, dass Sie ohne vorherige Zustimmung Ihres Vormunds verschwinden oder sich entscheiden, unabhängig zu leben.