Eine Österreicherin, die den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet hatte, ist zurecht deswegen verurteilt worden. Das entschied am Donnerstag 25.10.18 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Beschwerdenummer 38450/12).
2009 hatte die Österreicherin im Auftrag der rechten Partei FPÖ zwei Seminare zum Thema „Grundlagen des Islam“ gehalten. Darin ging sie auf die Ehe zwischen Mohammed und seiner Frau Aisha ein, die er der Überlieferung zufolge heiratete, als sie noch ein Kind war. Laut dem Straßburger Gericht sagte die Österreicherin dazu, Mohammed habe „nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was“ und „Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? […] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“.
Ein Wiener Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro. Die Frau legte Rechtsmittel ein, scheiterte jedoch. Sie sah dadurch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und beschwerte sich in Straßburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte ihrer Argumentation jedoch nicht. Die österreichischen Gerichte hätten sorgfältig die Rechte der Frau mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt. Dabei seien sie zu dem Schluss gekommen, dass die Frau die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe. Ihre Angriffe bedrohten demnach den religiösen Frieden religiösen Frieden in Österreich. Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten. mehr Informationen
Sobald religiöse Gefühle verletzt werden, darf man nicht mehr alles sagen. Vielleicht sollten die Christen sich auch einmal daran erinnern, dass ihre religiösen Gefühle verletzt werden, wenn …
Der Politologe und Islamwissenschaftler Ralph Ghadban (Berlin) hält dieses Urteil für zweischneidig. Auf Nachfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte er, dass es aus historischer Sicht falsch sei, Mohammed pädophil zu nennen. Die Heirat junger Mädchen sei zwar aus heutiger Sicht verwerflich, aber im 6. und 7. Jahrhundert zu Lebzeiten des Religionsstifters gängige Praxis gewesen. Das Problem sei, dass das Urteil die unter manchen Muslimen immer noch existierende Vorstellung eines Eheverständnisses aus archaischer Zeit als rechtens bestätige. So sei es auch heute noch im Iran üblich, Mädchen mit neun Jahren zu verheiraten.
“Die Journalistin und ehemalige Muslima Sabatina James kritisierte das Urteil auf Facebook: „Wer immer noch Zweifel daran hegt, dass der Westen kapituliert hat, sollte sich den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs zu Gemüte ziehen.“ Wenn man heute in Europa die Heirat eines 50-Jährigen mit einer 6-Jährigen nicht mehr kritisieren dürfe, müsse man ernsthaft feststellen: „Die westliche Zivilisation ist an ihrem Ende angelangt. Wir werden von Barbaren regiert“, so James.“ mehr Informationen
Hier der Link zum (engl.) Urteil: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-187188
Pädophilie ist im Islam okay. Dr. Ahmad Al-Mu’bi Verantwortlicher für Ehen in Saudi Arabien
Im Islam gibt es kein minimales Heiratsalter. Man kann auch ein jähriges Kind verheiraten. Doch wann ist das empfohlene Alter um das erste Mal Sex mit ihr zu haben? Der Prophet Muhammed ist das Vorbild. Er heiratete Aisha, als sie sechs war, doch er hatte mit ihr Sex als sie neun war.
Ayatollah Khomeini hat gesagt, dass mit Vollendung des neunten Lebensjahrs die “Ehefrau” entjungfert werden darf. Die “übrigen Genüsse” seien aber auch vorher kein Unrecht, selbst beim weiblichen Säugling. Quelle: Ayatollah Khomeini: “Tahrirolvasyleh”, vierter Band, Darol Elm, Gom, Iran, 1990 / Khomeini, in seinem Werk Tahrir Al-Wasilah (Band 2, Seite 241 / Buch der Ehe): Punkt 12