Jüdische Gemeinden existieren im Nahen Osten und in Nordafrika seit der Zeit nach der Zerstörung des Salomonischen Tempels im Jahr 586 v. Chr, also seit mehr als 2.500 Jahren. Mit der muslimischen Eroberung der Region im 7. Jahrhundert n. Chr. wurden die Juden als Untertanen zweiter Klasse angesehen, dennoch wurden ihnen begrenzte Möglichkeiten in der Religionsausübung, der Ausbildung, im Berufs- und Geschäftsleben zugestanden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten rund eine Million Juden in dieser Region. Heute sind davon weniger als 3 Prozent übrig, die hauptsächlich im Iran und Marokko leben.
Nach der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948, als praktisch alle arabischen Länder Israel den Krieg erklärten oder den Krieg gegen Israel unterstützten, veränderte sich die Lage der Juden in den arabischen Ländern dramatisch. Das machte den Aufenthalt der Juden in den arabischen Ländern schlicht unhaltbar.
In vielen Fällen vertrieben die arabischen Regierungen ihre einheimische jüdische Bevölkerung als Teil einer Kampagne, die diskriminierende Gesetzgebung, Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, willkürliche Festnahmen und erzwungene Inhaftierung sowie den Ausschluss von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst miteinschlossen. Das jüdische Eigentum, das während dieser Vertreibungen von den arabischen Regierungen konfisziert wurde, wird aus heutiger Sicht auf zig Milliarden geschätzt.
Es gab fast doppelt so viele jüdische Flüchtlinge wie palästinensische Flüchtlinge, und der Wert des jüdischen Eigentums, der während dieser Vertreibungen von den arabischen Regierungen beschlagnahmt wurde, wird auf mindestens 50 Prozent höher geschätzt, als die von den palästinensischen Flüchtlingen verlorenen Vermögenswerte. Keiner von ihnen erhielt eine Entschädigung in irgendeiner Form von den arabischen Regierungen, die ihren Besitz beschlagnahmt hatten.
Im Jahr 1967 nahm der UN-Sicherheitsrat einstimmig die Resolution 242 an, die fordert, dass eine umfassende Friedensregelung „eine gerechte Lösung des Flüchtlingsproblems“ beinhalten muss. Dabei wird kein Unterschied zwischen arabischen und jüdischen Flüchtlingen gemacht. Die Pflicht zur Wiedergutmachung fällt auf den Staat, der für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist.
Vergleiche auch Artikel: https://www.obrist-impulse.net/vertreibung-der-juden-aus-den-arabischen-laendern