Die deutschsprachigen Schriftstücke, die in Basel verteilt werden zeichnen ein Bild des friedlichen Islams. Was der «Islamische Zentralrat Schweiz» (IZRS) am Claraplatz in arabischer Sprache verteilt, zeigt ein anderes Gesicht.
Die Basler Zeitung hat sich die Schriften, die am 2. November am Claraplatz an die Bevölkerung abgegeben wurden, besorgt und sie von Experten übersetzen lassen. Aufgefallen ist vor allem «Das Buch der vereinfachten Rechtswissenschaft». Ein paar Kostproben aus der modernen Auslegung und Interpretation des Korans und der Scharia: Auf Seite 365 steht, dass unverheiratete Personen, die Sex miteinander haben, mit 100 Peitschenhieben bestraft werden sollen und für ein Jahr aus ihrem aktuellen Lebensumfeld verbannt werden müssen. Stiehlt eine Person, gehört die Hand abgehackt in Übereinstimmung mit der Sure 5 Vers 38 aus dem Koran. Für bewaffnete Raubüberfalle sind die Strafen etwas härter. Abgestuft nach Schweregrad ist «Tod» bis «Tod durch Kreuzigung» vorgesehen. Seite 373 handelt dann von der Bestrafung von Personen, die Alkohol trinken. Sie müssen mindestens 40 Peitschenhiebe erdulden. Je nach Entscheid des Imams sind aber bis zu 80 Schläge vorgesehen.
Möglicherweise kennen die Basler Muslime, die das Buch unter der arabisch sprechenden Bevölkerung verteilen, den Inhalt nicht. Alle am Claraplatz Anwesenden sagten gegenüber der BaZ, sie verstünden kein Arabisch. Allerdings sei es ein gutes Buch, sonst würde man es am Stand nicht verteilen.
Starker Tobak, was die Menschenrechte angeht, sind die Sanktionen, die sogenannten Abtrünnigen und Zweiflern drohen. Sie sind im Teilkapitel «Strafen bei Apostasie» zusammengefasst. Es erklärt auch die Feststellung, die die Boulevard-Zeitung «Blick» in den letzten Tagen über Konvertiten machte: «Es konvertieren kaum Muslime zum Christentum.» Der Text im Buch sagt schlicht: Ändert einer seinen Glauben (weg vom Islam), dann töte ihn. Ein Abtrünniger habe drei Tage Zeit zu bereuen und erhalte die Möglichkeit, zum Islam zurückzukehren. Andernfalls muss er oder sie getötet werden. Die Sanktion zu verhängen ist dem Imam oder seinem Stellvertreter vorbehalten. In der strengen Auslegung des Islams, wie sie in Iran, in Teilen Pakistans oder in Saudiarabien praktiziert wird, gerät man schnell als Abtrünniger in Verdacht. Laut einer Liste, die auf Seite 384 gefunden wird, ist bereits abtrünnig, wer das Gesetz eines anderen Landes akzeptiert, wer seinen Zweifeln am Koran Ausdruck verleiht und wer sich nicht an das Gesetz Mohammeds, die Scharia, hält.
Interessant ist auch, was Fotos zeigen, welche in der König- Faisal-Moschee an der Friedensgasse 18 bei einer öffentlichen Moscheeführung gemacht wurden. Auffallend ist, in welcher Selbstverständlichkeit despektierlich über die Schweizer geschrieben wird: «Ist es Muslimen erlaubt, mit Kuffar (abschätziges Wort für Ungläubige) Freundschaft zu pflegen oder ihnen zu helfen? Die Antwort: «Nein, es ist ihnen nicht erlaubt.» Belegt wird es aus Hadithen wie dem folgenden: «Alle Angehörigen von so und so sind nicht meine Freunde, weil sie zu den Kuffar gehören», sowie aus dem Koran: «O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht Juden und Christen zu Freunden» (Al Ma’ida Sure 5 Vers 51).
Die Gläubigen, die zum Freitagsgebet in die Moschee an der Friedensgasse gehen, beschäftigt auch, ob es erlaubt sei, die Bürger in nichtislamischen Ländern zu bestehlen, «weil sie Kuffar sind?» Die Antwort auf dem Plakat an der Friedensgasse 18: Es gibt das «Haus des Unglaubens» (Dar Al-Kufr). Dort gelten die Gesetze der Ungläubigen. In denjenigen Ländern, die in Verhandlung mit Muslimen stehen oder neutral sind, sei es nicht erlaubt zu stehlen und die Bürger zu töten. In Ländern, die im Kriegszustand mit den Muslimen sind und daher als «Haus des Kriegs» (Dar Al-Harb) bezeichnet werden, sei es erlaubt zu töten oder zu stehlen.
Man mag «Das Buch der vereinfachten Rechtswissenschaft» für einen «Ausrutscher» des IZRS halten. Es ist aber nicht das einzige, das am Claraplatz zur Intoleranz im Umgang mit dem westlichen «Kuffar» aufruft. Auch das Buch «Der vereinfachte Kommentar» enthält zahlreiche Anregungen zu extremer Gewalt und religiösem Hass und explizite Aufrufe, Juden und Christen zu töten (Seite 191) und ihnen ihr Geld wegzunehmen – basierend auf der Interpretation gewisser Verse aus dem Koran.
Als die Muslime am 4. Dezember 2009 vor dem Rathaus gegen das Minarettverbot demonstrierten, organisiert durch Cem Karatekin, Präsident der Basler Muslim Kommission, wehte die schwarze Flagge über dem Marktplatz mit der Inschrift «Es gibt keinen Gott ausser Allah, und Mohammed ist sein Prophet». Wichtiger als das religiöse Bekenntnis auf der Fahne war die Farbe des Stofftuchs: Während die weisse oder grüne Fahne ein Staatsterritorium markiert, ist die schwarze Flagge der Aufruf zum Jihad – zum heiligen Krieg gegen die Schweiz.