Als nicht effizient genug erwies sich nach Ansicht der österreichischen Bundesregierung die Neufassung des Islamgesetzes im Jahr 2015. Vor allem das Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen und Moscheegemeinden ist zwar festgeschrieben und vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden, aber in der Praxis schwer durchführbar.
Der Gesetzesentwurf, der nun zwischen ÖVP und Grünen verhandelt wird, sieht vor, „die Vorlage der Aufzeichnungen über die Rechnungslegung und damit der Finanzunterlangen zum Zweck der Überprüfung“ zur ausdrücklichen Aufgabe der islamischen Religionsgemeinschaft zu erklären.
Auch soll nicht nur die IGGÖ, sondern jede muslimische Kultusgemeinde verpflichtet werden, ihre Funktionsträger zu registrieren. Das Ziel ist, Hassprediger rechtzeitig zu identifizieren, und zwar auch jene, die in Österreich nur ein Gastspiel geben. Die geplanten Strafen sind hart: Es drohen der Entzug der Rechtspersönlichkeit, aber auch Verwaltungsstrafen für Funktionsträger bis 7.200 Euro, für Religionsgesellschaften bis 72.000 Euro.
Die IGGÖ ist empört: „Das Vorhaben konterkariert grundsätzlich den Ursprungsgedanken des Islamgesetzes, die Beheimatung der Muslime in Österreich sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern, und zeigt, dass das Islamgesetz mittlerweile nicht mehr als reines Religionsgesetz, sondern vielmehr als Sicherheitsgesetz gesehen wird.“
Auch „Amnesty International“ kritisiert die Pläne der österreichischen Regierung: Die Einführung eines Imame-Verzeichnisses und die Finanzkontrolle hätten diskriminierende Auswirkungen und eine „abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Religionsfreiheit“. Ein direktes Vorgehen des Staates gegen eine Kultusgemeinde sei mit der Autonomie religiöser Organisationen unvereinbar. mehr Informationen
Seit 100 Jahre stehen die Lehren des Islams in Österreich unter dem Schutz des Staates
Österreich kann sich im europäischen Vergleich mit einer Sonderstellung schmücken: Seit 100 Jahren gibt es das Islamgesetz, das Muslimen im Land die gleichen Rechte wie anderen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zugesteht. Seit 1912 stehen also die Lehren des Islams, seine Einrichtungen und Gebräuche unter dem Schutz des Staates. Muslime dürfen Stiftungen einrichten, sie haben das Recht … Seit 100 Jahre stehen die Lehren des Islams in Österreich unter dem Schutz des Staates weiterlesen