Kreuzkette darf nicht verboten werden

Das britische Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung einer Krankenschwester am Universitätskrankenhaus Croydon, «ungerecht und diskriminierend» war. Sie hatte sich geweigert, auf das Tragen einer Kreuzkette zu verzichten.

Mary Onuoha bekam 2015 Probleme, als ihre Vorgesetzten sie aufforderten, ihre Halskette mit dem Kreuz zu entfernen. Im Jahr 2018 wurde ihr mitgeteilt, dass der religiöse Schmuck gegen die Kleiderordnung des Krankenhauses verstoße. Sie entschied sich jedoch, das Kreuz nicht zu entfernen und wurde in verschiedene Verwaltungsfunktionen degradiert, bevor es im August 2020 zur Kündigung kam.

Nach ihrer Kündigung reichte Onuoha Klage gegen das Krankenhaus ein und betonte, dass «dies immer ein Angriff auf meinen Glauben war. Mein Kreuz ist ein Teil von mir und meinem Glauben, und es hat noch nie jemandem Schaden zugefügt.»

Der NHS Trust behauptete, dass «das Tragen der Kreuz-Halskette ein Infektionsrisiko darstellte», aber die Richter urteilten, dass «bei Anwendung des gesunden Menschenverstandes für uns klar ist, dass das Infektionsrisiko, das von einer Halskette ausgeht, wenn sie von einer verantwortungsbewussten Person wie der Klägerin getragen wird, die sich an das Handwaschprotokoll hält, sehr gering ist».

Nach Ansicht des Gerichts war die Reaktion des Arbeitgebers «beleidigend und einschüchternd. Er hat es versäumt, sich mit der Komplexität des Sachverhalts auseinanderzusetzen.»

In dem Urteil wurde auch festgestellt, dass nicht berücksichtigt wurde, «ob es wirklich angemessen war, die Klägerin für etwas zu disziplinieren, was viele andere Mitarbeiter (einschließlich höherer Kollegen, die ebenso eng mit Patienten zusammenarbeiteten) unbehelligt taten». «Ebenso wurde nicht wirklich darüber nachgedacht, dass auch andere Personen in klinischen Bereichen religiöse Accessoires trugen und sie deshalb gleich behandelt werden sollte», heißt es weiter.

Aus all diesen Gründen kam das Gericht zu dem Schluss, dass der NHS Trust Frau Onuoha «ohne vernünftigen und angemessenen Grund entlassen» habe und dass die Kleiderordnung «willkürlich und nicht verhältnismäßig» angewendet wurde.

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