Der Eklat um Gemeindeleiterin Monika Schmid aus Effretikon (Schweiz) verschärft sich. Liturgieprof. Feulner fordert den Bischof Bonnemain zum Handeln auf gegen „alle an Konzelebration des Hochgebetes Beteiligten, inklusive der Priester, die das offenbar bewusst zugelassen haben“.
Der Churer Bischof Bonnemain eröffnet eine kanonische Voruntersuchung gegen Monika Schmid.
Das Bistum Chur beantwortet Presseanfrage von kath.net: „Aufgrund der Tragweite dieser Vorfälle habe ich bewusst nicht unmittelbar gehandelt. In einer solchen Situation ist es wichtig, eine angemessene Vorgehensweise sorgfältig abzuwägen“ (Churer Bischof Bonnemain).
Schwere Kritik äußert Hans-Jürgen Feulner, Professor für Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Universität Wien, im Interview mit kath.ch. Es geht um die sogenannte „Konzelebration“ der Gemeindeleiterin Monika Schmid bei der Messfeier anlässlich ihrer Verabschiedung in den Ruhestand.
Feulner fordert, dass der Bischof von Chur, Joseph Bonnemain, „als Hirte seiner Diözese, auch in liturgischer Hinsicht, hier unbedingt einschreiten“ müsse. „Und zwar gegen alle an der Konzelebration des Hochgebetes Beteiligten, inklusive der Priester, die das offenbar bewusst zugelassen haben.“ Feulner macht darauf aufmerksam, dass „diese schwerwiegende Angelegenheit“ ja sogar „öffentlich vollzogen“ worden sei. Gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts sei „die unrechtmässige Ausübung einer priesterlichen Aufgabe, in diesem Fall die unrechtmässige Beteiligung am Eucharistischen Hochgebet, mit einer gerechten Strafe zu belegen“.
Das offizielle Portal der Schweizerischen katholischen Kirche hatte in einem ersten Artikel den Vorgang zunächst völlig unkritisch und positiv berichtet.
Nach Feulner scheinen im Hochgebet „wichtige Teile zu fehlen, und die sogenannten Interzessionen sind den Fürbitten zum Abschluss des Wortgottesdienstes sehr stark nachempfunden“. Beim Kelchwort seien „erhebliche Ergänzungen eingefügt“, auch wurden erstaunlicherweise „die Einleitungen zu den Brot- und Kelchworten“ verändert.
Seiner Einschätzung nach gehe es im eigentlichen „nicht einmal darum, dass eine Frau oder zwei Frauen scheinbar konzelebrieren, sondern neben den beiden Priestern ein Diakon und mehrere nichtgeweihte Gläubige. Das macht es äusserst problematisch!“ „Gläubige Laien“ sollten nicht „wesentliche Teile des Eucharistischen Hochgebetes mitzusprechen oder gar alleine vortragen“. Er wertete es ausdrücklich als „schweren Missbrauch, wenn einige Teile des Eucharistischen Hochgebets von einem Diakon oder Laien oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden“. Hinsichtlich der Gültigkeit der Wandlung wolle er zwar nicht skrupulös sein, dennoch müssten „gewisse Zweifel aufkommen“.
Feulner bringt gegen die beteiligten Laien die Beugestrafe des Interdikts in Erinnerung, dann darf die von dieser Tatstrafe betroffene Person „weder zur Kommunion noch als Tauf- oder Firmpate zugelassen werden, bis das Interdikt wieder aufgehoben wird“.
Exkommunikation (lat. excommunicatio, zu Präfix ex- „aus“, außerhalb; commūnis hier Kommunion, Eucharistie) ist im weiteren Sinne der zeitlich begrenzte oder auch permanente Ausschluss aus einer Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft oder von bestimmten Aktivitäten in einer solchen Gemeinschaft.
Nach katholischem Verständnis dürfen ausschließlich katholische Christen die Kommunion empfangen. In „schweren Notlagen“, wie etwa Todesgefahr und anderen besonderen Ausnahmefällen, ist dies auch Nichtkatholiken erlaubt.
Geschiedene Katholiken in Deutschland können trotz erneuter Heirat zur Kommunion zugelassen werden – ab und zu.
Die katholische Seelsorgerin Charlotte Küng-Bless spendet heilige Sakramente – trotz Verbot. Siehe Video: