Kinder und Jugendliche dürfen in Deutschland keine Ehe mehr schließen, hat der Bundestag beschossen. Im Ausland geschlossene Kinderehen sollen ungültig werden.
In Deutschland soll es künftig keine Ehen von Kindern und Jugendlichen mehr geben. Der Bundestag beschloss ein Heiratsverbot für Jugendliche. Die Neuregelung sieht auch die Aufhebung der meisten bestehenden Kinderehen vor. Ehen unter 16 gelten künftig von vornherein als nichtig.
Zudem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden – das nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren.
Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Im vergangenen Jahr wurde die Zahl von 1.475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren. mehr Informationen