Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft haben israelische Sicherheitskräfte das Recht, am Flughafen von Passagieren Einsicht in ihre E-Mails zu verlangen. Im Fall einer Weigerung könne ihnen die Einreise nach Israel verweigert werden, schrieb Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein am Mittwoch in einer Antwort an die Vereinigung für Bürgerrechte in Israel. Die Bürgerrechtsorganisation hatte im Juni 2012 an Weinstein geschrieben und um eine Stellungnahme zu entsprechenden Medienberichten gebeten. Die Organisation zitierte am Mittwoch aus dem Antwortschreiben, wonach nur ausnahmsweise im Fall „relevanter verdächtiger Anzeichen“ Einsicht in die E-Mails verlangt werde.