Der Hamburger Senat hat weitgehende Vereinbarungen mit drei muslimischen Verbänden sowie der Alevitischen Gemeinde getroffen; nur die Bürgerschaft muss nun noch zustimmen, Bremen wird in Kürze folgen. Die Tatsache, dass vertragliche Regelungen mit den Muslimen erarbeitet werden, ist sicherlich notwendig. Schließlich leben etwa vier Millionen Muslime in Deutschland; in Hamburg sind es ca. 130.000, in Bremenrund 40.000. Das Zusammenleben mit diesen großen Bevölkerungsgruppen muss geregelt werden. Darauf haben die Muslime Anspruch. Allerdings sollten alle Maßnahmen die Integration voranbringen – und nicht Parallelgesellschaften etablieren.
Integration heißt, sich an die Gegebenheiten im Gastland anzupassen – nicht umgekehrt. Integration bedeutet die Bereitschaft, sich in ein anderes Land zu integrieren. Daraus folgt, dass ausländische Arbeitnehmer sich verpflichten, die Landessprache zu lernen, die Gesetze zu respektieren und die ihnen fremde Kultur zu tolerieren. Niemand hingegen kann die Forderung erheben, dass ein Religionswechsel nötig ist, wenn man in ein anderes Land wechselt.
Betrachtet man jedoch die bisher veröffentlichten Inhalte des geplanten Abkommens in Hamburg, kommt die Frage auf, ob die Regelung nicht zwei Schritte zu weit gegangen ist. Hier wird eine Gleichstellung christlicher und islamischer Feiertage vereinbart.
In den Vereinbarungen des Hamburger Senats mit den Muslimen brauchen an bis zu drei Tagen muslimische Schüler nicht zur Schule zu kommen. Arbeitnehmer können sich den Tag ebenfalls freinehmen, müssen ihn jedoch nachholen. Warum Muslime ihre Feiertage nachholen sollen, Christen jedoch nicht, ist bei einer „Gleichberechtigung“ der Feiertage nicht nachvollziehbar. Oder werden so letztlich unsere christlichen Feiertage abgeschafft? Und was ist mit den Feiertagen anderer Religionsgemeinschaften?
Vorgesehen ist darüber hinaus, dass sich in Hamburg die evangelische Kirche und die muslimischen Gemeinden die Verantwortung für den Religionsunterricht an den Schulen gleichberechtigt „teilen“. Diese Regelung soll zunächst für fünf Jahre gelten. Hier interessiert die inhaltliche Umsetzung. Sollen die Religionen im Unterricht vermengt werden – oder soll es getrennte Unterrichtseinheiten geben? Und was ist mit den Katholiken, Juden und anderen Religionsgemeinschaften? Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Hamburger Senats vom 14. August 2012: „Damit wird es in Hamburg künftig einen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geben, der auch von den islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet und auch von islamischen Religionslehrern erteilt wird.“
Warum sollen die unsere Kinder staatlich unterstützten islamischen Unterricht erhalten? Religionsfreiheit heißt nicht, dass wir islamisches Gedanken-, Glaubens- und Kulturgut zunehmend annehmen. Dazu besteht kein Grund. Wir müssen alle unsere und andere Religionen kennen, um Toleranz üben zu können – das ist aber etwas anderes! Hier wird in allen Schulen landauf, landab bereits jetzt Hervorragendes geleistet: Jeder Schüler lernt in den unterschiedlichen Fächern – insbesondere im Religionsunterricht – den Islam bzw. andere Religionen kennen.
Der berechtigte Wunsch, dass islamische Kinder in ihrer Religion unterrichtet werden, kann verwirklicht werden, ohne dass man den christlichen Unterricht reduziert, umkrempelt oder mit anderen Religionen vermengt.
Der Hamburger Vertragsentwurf wird nicht das Ende, sondern erst der Anfang der Forderungen aus der islamischen Gemeinschaft sein. Schritt für Schritt wird die Übernahme islamischer Traditionen und Werte vorangetrieben. Aziz Alsandemir von der Alevitischen Gemeinde Deutschland sagte: „Wir hoffen, dass dieser Vertrag auch für andere Bundesländer als Initialzündung angesehen wird“.
Hier bewahrheitet sich, was der anerkannte Islamkenner Peter Scholl-Latour erklärte: „Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.“