EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen, damit Flüchtlinge hier einen Asylantrag stellen können. Dies entschied am 7. März 2017der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Demnach steht es den Staaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben.
EU-Recht regle bislang nur Durchreise- und Touristenvisa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. Bei einer Einreise für einen Asylantrag gehe es aber um einen längeren Aufenthalt. Ohne EU-rechtliche Grundlage sei aber auch die Grundrechtecharta der EU nicht anwendbar. mehr Informationen
Paolo Mengozzi, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), war der Auffassung, dass die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, ein humanitäres Visum zu erteilen, wenn den Betroffenen sonst Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen drohen. Das geht aus seinen Schlussanträgen zu dem Fall eines syrischen Ehepaars hervor, die sich für ein Visum an die belgischen Behörden gewandt haben.
Damit hätte jeder legal in sein „Wunsch-EU-Land“ einreisen, dort Asylwerber werden – und bleiben können. Alle EU-Botschaften hätten künftig für jedermann weltweit humanitäre Visa ausstellen müssen.
Einige argumentierten, damit könnte den Schleppern, das Handwerk gelegt werden, weil ja alle legal einreisen können. Die Praxis zeigt aber auch, wer einmal hier ist, wird kaum mehr ausgeschafft oder taucht unter.
Damit folgten die Luxemburger Richter nicht der Analyse des Generalanwaltes. mehr Informationen
Es ist zur Zeit eine neue Völkerwanderung im Gange. Ausgelöst durch günstige Reisemöglichkeiten und Möglichkeiten Arbeit oder Sozialgelder zu erhalten. Hier ein Bild aus den USA. Die Forderung der illegal Eingereisten ist: Wir sind hier, um zu bleiben.