Reproduktionsmedizin und neue Familienkonstellationen erfordern neue Regeln für die Zuordnung von Kindern zu Eltern.
Es trifft sich, dass nur wenige Tage nach der rechtlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften der „Arbeitskreis Abstammung“ seinen Abschlussbericht vorlegt.
Dabei plädiert das Papier gleich zu Beginn dafür, nicht mehr vom Abstammungsrecht zu sprechen, sondern von der „rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung„.
So kann der „biologische“, „leibliche“ und „genetische“ Elternteil beim Mann – noch – als Synonym für den Vater stehen, nicht aber bei der Mutter.
Denn sie kann leibliche Mutter sein, ohne dass die Eizelle von ihr stammt; diese begründet erst die genetische Verwandtschaft. Das gilt bei der Embryonenspende und der Eizellspende ebenso wie bei der Leihmutterschaft.
Beim Elternbegriff unterscheidet der Bericht „biologische Eltern“, „soziale Eltern“ – die verantwortlich für das Kind Sorge tragen, unabhängig davon, ob sie auch biologische oder rechtliche Eltern sind -, und „intendierte Elternteile“ .
Der Bericht stellt sich auch der Frage nach einer multiplen oder pluralen Elternschaft. Er verweist dabei auf lesbische Beziehungen, bei denen die Eizelle einer Lebenspartnerin mit der Samenzelle eines Spenders außerhalb des Mutterleibes befruchtet wird, um sie der anderen Partnerin zum Austragen einzupflanzen.
Die Experten sprechen sich aber dafür aus, dass ein Kind auch weiterhin „nicht mehr als zwei rechtliche Eltern gleichzeitig“ haben soll. Zur Begründung betonen sie, dass ein Kind schon jetzt vier biologische Eltern haben kann: zwei teilgenetische Mütter beim Zellkerntransfer, Geburtsmutter und genetischer Vater. „Nähme man die intendierte und soziale Elternschaft hinzu, so gäbe es keine klare zahlenmäßige Begrenzung potenziell infrage kommender Eltern.“
Der nächste Bundestag muss sich dann der rechtlich wie gesellschaftspolitisch gleichermaßen anspruchsvollen Reform des Abstammungsrechts widmen – oder besser gesagt die rechtliche Zuordnung von Kindern regeln, die nach Maßgabe der Wünsche Erwachsener entstehen. mehr Informationen
Unsere Welt wird immer komplizierter. Wenn jeder sein Geschlecht selber auslesen kann, müsste es auch möglich seine, seine Eltern selbst zu wählen. Oder wählen die Eltern das Kind? Oder kann man beides einfach je nach Lebensgefühl wechseln?
In Kanada wurde das erste Kind als geschlechtsneutral registriert. Die erziehungsberechtigte Person gehört zu einer geschlechts-freien Organisation. Acht Personen konnten ihre Dokumente zu geschlechtsfrei wechseln.
Wenn das schon möglich ist, müsste eigentlich auch noch jeder sein Wunschalter bestimmen können. Wie es Paul (52), der ehemalige Vater von sieben Kindern, umgesetzt hatte und als sechsjähriges Mädchen Stefonknee weiterlebte.