Das Réseau évangélique suisse (RES), der französischsprachige Zweig der Schweizerischen Evangelischen Allianz, bestätigt in einer Pressemitteilung, dass das im Februar 2019 im Kanton Genf verabschiedete Gesetz über die Laizität des Staates vom Bundesgericht als «teilweise gegen die Religionsfreiheit verstossend» beurteilt wurde.
Das Verfassungsgericht des Kantons Genf hatte bereits im November 2019 das Verbot für gewählte Vertreter des Grossen Rates und der Gemeinderäte, religiöse Zeichen zu tragen, aufgehoben.
Das Genfer Gesetz über Laizismus sah vor, dass kultische Veranstaltungen auf öffentlichem Grund nur «ausnahmsweise» genehmigt werden können. Nun strich das Bundesgericht das Wort «ausnahmsweise» aus dem Artikel, der sich mit der Erteilung von Genehmigungen für religiöse Veranstaltungen auf öffentlichem Grund befasst. Ausserdem wird die Unterscheidung zwischen «kultischen» und «nichtkultischen» religiösen Veranstaltungen abgeschafft. In beiden Fällen muss eine normale Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz beantragt werden, wie «kath.ch» berichtet.
«Das Réseau évangélique suisse begrüsst diese Entscheidung. Der neueste Entscheid des Bundesgerichts sei «eine starke Botschaft der Toleranz und des Respektes für die religiöse Diversität» und widerspreche «einem militanten und dogmatischen Laizismus, der die Religion auf den privaten Raum beschränken will». Kirchen können also völlig legal Taufen am Seeufer und andere Veranstaltungen im Freien abhalten. mehr Informationen