Wie Christentum und Judentum verurteile der Islam zwar aktive Sterbehilfe, erklärte der Vereinsvorsitzende Fouad. Religionsgemeinschaften könnten aber keine Gesetze vorschreiben, die die individuelle Freiheit von Menschen beeinträchtigten. Muslime in Belgien sollten daher nicht daran gehindert werden, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Laut einem im Dezember veröffentlichten Gesetzentwurf der belgischen Sozialisten sollen Jugendliche und Kinder, die «die Reife und Urteilsfähigkeit besitzen, alle Konsequenzen abzuschätzen», aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Zusätzlich bedürfe es einer Einverständniserklärung der Eltern, heißt es in dem Entwurf der sozialistischen Partei.
Aktive Sterbehilfe ist in Belgien seit zehn Jahren unter bestimmten Umständen gestattet. Der unheilbar kranke Patient muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben «freiwillig, überlegt und wiederholt» geäußert haben. Hoffnung auf Linderung darf nicht bestehen. Zudem muss die Krankheit ein Weiterleben für den Kranken «körperlich oder psychisch unerträglich» machen.