Nachdem sich Präsident Mursi vor zehn Tagen unumschränkte «pharaonische» Vollmachten zugelegt hatte, wurde der Entwurf für das neue ägyptische Grundgesetz einstimmig beschlossen. Verfassunggeber waren allerdings nur die Muslimbrüder und Salafisten. Mursi unterschrieb den Verfassungsentwurf gleich am Samstag und setzte für den 15. Dezember eine Volksabstimmung darüber an.
Im einzelnen will der vorgeschlagene Artikel 81 die Grundrechte der Ägypterinnen und Ägypter nur auf das beschränken, «was den Staatsinteressen nicht zuwider läuft».
Was die ägyptischen Frauen und Mädchen betrifft, spricht Art. 30 von einem «ausgewogenen Verhältnis zwischen den familiären Verpflichtungen als Frau und Mutter und ihren Möglichkeiten, darüber hinaus noch berufstätig zu sein». Das bedeutet praktisch die Bindung an den häuslichen Herd.
Art. 43 zur vorgeblichen Religionsfreiheit gestattet nur Christen und Juden eine bescheidene Kultfreiheit – wie es eben das islamische Recht der Scharia will. Deren Prinzipien werden nach Art. 2 zu Grundlagen der gesamten künftigen Rechtsordnung gemacht. (Vergleiche Artikel Leben mit dem Islam) http://jerusalemimpulse.wordpress.com/2012/05/31/leben-mit-dem-islam
Die Anwendung dieser Grundsatzbestimmung wird islamischen Experten anvertraut. Damit wäre Ägypten bei einer «Herrschaft der religiösen Rechtsgelehrten» (Wilayet al-Faqih) wie im Iran angelangt.