Verbot des IS in Deutschland

Videos des Grauens: Unterlegt mit Musik, rappt ein Islamist zu Bildern von Explosionen, marschierenden Kämpfern, Gefechten und Hinrichtungen. „Wir ziehen von Stadt zu Stadt“, heißt es fröhlich. Nicht auf Arabisch, nicht auf Englisch – die Aufforderung zum Mitmachen ist auf Deutsch, das Zielpublikum somit klar: Junge Muslime in Deutschland, die sich fanatisieren lassen, die angeblich die Erfüllung ihres Lebens im wahren Glauben finden, wenn sie die Erde von den „Kuffar“, den Ungläubigen, befreien.

Kuffar, das sind für die Krieger des „Islamischen Staat“ (IS) nicht nur Juden und Christen, sondern auch und vor allem gemäßigte Muslime, die sich ihnen in den Weg stellen. Zunächst gehe es darum, die arabische Welt zu befreien, danach gehe es aber auch um Jerusalem, um Rom und die Rückgewinnung Andalusiens.

Videos wie diese haben Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bewogen, dem Werben für den Dschihad, dem „Heiligen Krieg“, nicht mehr tatenlos zuzusehen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung endet dort, wo es um den Aufruf zum Töten, Unterdrücken, Vertreiben und Zerstören der Völkerfreundschaft geht.

Mit entschiedener Miene verkündet der Minister: „Als Bundesminister des Innern verbiete ich mit sofortiger Wirkung die Betätigung der Terrororganisation ,Islamischer Staat‘ in Deutschland.“ Das Verbot umfasse jegliche Beteiligung an der Organisation, etwa über soziale Medien oder bei Demonstrationen. Auch die öffentliche Verwendung von Kennzeichen des ‚Islamischen Staates‘ (IS) ist ab sofort verboten. Verboten sind das Werben für den IS, das Zeigen seiner Symbole und jegliche Unterstützungshandlungen, wie etwa das Beschaffen von Geld und Material oder die Rekrutierung von Kämpfern.

Gleich sieben ähnliche, aber auch deutlich unterschiedliche Logos werden von dem Verbot erfasst. Und damit lässt sich auch schon ein Problem bei der Umsetzung erahnen: Die IS-Sympathisanten dürften als nächstes mit neuen Varianten von Aufschriften auf schwarzen Fahnen experimentieren, um die Sicherheitskräfte herauszufordern, so wie es die Polizei seit Jahrzehnten von den Neonazis bei verbotenen NS-Zeichen gewohnt ist.

Nach neuesten Zahlen sind bereits 400 Islamisten aus Deutschland in den Krieg vor allem im Irak und Syrien gezogen. Mehr als 100 Islamisten seien bisher zurückgekehrt, viele frustriert, aber auch mit Kampferfahrungen. Sie haben gelernt, zu hassen und zu töten. Sie sind vernetzt, sie sind gut ausgebildet und möglicherweise bereit, ihr Wissen mit anderen Anhänger zu teilen. Es gebe Hinweise, dass mehr als 40 Personen ums Leben gekommen seien, einige davon als Selbstmordattentäter im Irak.

Das Verbot ersetze jedoch nicht die geistige Auseinandersetzung mit den Gründen für die Radikalisierung dieser junger Männer und Frauen, betonte der Innenminister.

Das Verbot gegen den „Islamischen Staat“ stützt sich auf § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und § 18 Satz 2 des Vereinsgesetzes, da sich die Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Mit der ergangenen Verfügung hat der Bundesinnenminister verboten, Kennzeichen des IS öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellung zu verwenden.

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