Der Fastenmonat Ramadan ruft strenggläubige Sittenwächter auf den Plan. Muslime dürften zwar baden; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass kein Wasser geschluckt werde, was das Fastengebot breche.
Zum Erstaunen von Strandbesuchern in Sakarya südlich der türkischen Metropole Istanbul tauchte in den vergangenen Tagen ein älterer Herr am Wasser auf, der den Sonnenhungrigen etwas zu sagen hatte. Frauen sollten sich verhüllen, riet er den Damen im Bikini. Zur Lektüre ließ er den Wochenendausflüglern noch eine Broschüre mit Tipps zum islamisch-korrekten Verhalten von Frauen da. Musik hören zum Beispiel sei auf keinen Fall drin. Bikinis schon gar nicht.
Wenn es nach dem Strandwächter von Sakarya ginge, gäbe es das Problem überhaupt nicht. Laut seiner Broschüre sollten Frauen nicht einmal Strumpfhosen anziehen oder Hochzeitsfeiern besuchen, bei denen Musik gespielt wird. Ohnehin dürften Frauen nur mit Erlaubnis des Ehemannes das Haus verlassen. Vertreter der staatlichen Religionsbehörde der Türkei distanzierten sich von der Initiative des Bärtigen in Sakarya.
Der Ramadan hat den Mufti der Provinz Zonguldak am Schwarzen Meer, Nuh Korkmaz, zum Nachdenken gebracht. Ihm geht es nicht nur um den Strandbesuch an sich. Tagsüber im Meer oder See baden dürfe auch der Gläubige im Ramadan, unter der Voraussetzung, dass er kein Wasser schlucke und damit das Fastengebot breche, urteilte Korkmaz.
Sorge bereitet Korkmaz offenbar auch mögliche sexuelle Komponente des Sommers am Strand. Männer sollten die Körperregion zwischen Bauch und Knie bedeckt halten, erklärte er. Enge Badehosen stuft er als nicht gottgefällig ein. Auch Frauen sollten sich züchtig bedecken. Bei frommen Türkinnen sind seit einigen Jahren bunte Ganzkörper-Badeanzüge mit eingebautem Kopftuch in Mode.
Laut Korkmaz müssen Fastende im Ramadan am Strand aber auf mehr achten: Frauen und Männer dürften tagsüber nicht am selben Ort ins Wasser steigen, denn das sei unmoralisch, erklärte der Mufti. Ohne örtliche Trennung der Geschlechter zähle der Badespaß vor Sonnenuntergang als Verstoß gegen das Fastenverbot.