Segen für alle aber nicht als Gottesdienst

4.1.23 Das neue Vatikan-Dokument zu Segnungen unverheirateter Paare „Fiducia supplicans“ sorgt innerkirchlich zum Teil für massive Kritik. In der Pressemitteilung stellt der oberste vatikanische Glaubenshüter Kardinal Victor Fernandez unmissverständlich klar, dass es zwar je nach kirchlichem Kontext und örtlicher Kultur verschiedene Wege und frühere oder spätere Zeitpunkte der Anwendung geben könne. Eine „totale oder endgültige Verweigerung dieses Weges“ sei jedoch nicht erlaubt. Das Neue der Erklärung sei nicht die Möglichkeit der Segnung von Paaren in „irregulären Beziehungen“. Sondern viel mehr gehe es darum, das klassische Verständnis von Segnungen zu erweitern und zu bereichern. Weiter geht Fernandez auch auf Fragen der praktischen Umsetzung dieser Segnungen ein. Diese dürften nur wenige (10 bis 15) Sekunden dauern und keine rituelle Form annehmen. „Wenn zwei Personen gemeinsam herantreten, um einen Segen zu erbitten, bittet man einfach den Herrn um Frieden, Gesundheit und andere Güter für diese beiden Personen, die ihn erbitten“, erklärt der Glaubenshüter. „Gleichzeitig bittet man darum, dass sie das Evangelium Christi in voller Treue leben mögen und dass der Heilige Geist diese beiden Personen von allem befreien möge, was nicht seinem göttlichen Willen entspricht und alles, was der Reinigung bedarf.“ Bei den Segnungen gehe es lediglich um die Antwort eines Hirten auf die Bitte zweier Menschen um Gottes Hilfe, so Fernandez. mehr Informationen

Bischöfe können Priestern nicht pauschal verbieten, homosexuelle Paare oder solche in zivilen Zweitehen informell zu segnen – der Segensakt ist keine Lossprechung, und ihn zu erlauben keine Häresie. Darüber informiert eine lange Presseerklärung der vatikanischen Glaubensbehörde von diesen Donnerstag. In Afrika beispielsweise, wo mehr als die Hälfte der Länder Homosexualität bestrafen, hatten einzelne Bischofskonferenzen unter Protest erklärt, sie würden „Fiducia Supplicans” nicht anwenden. Die Glaubenskongregation ruft jedoch Bischöfe in solcher Lage dazu auf, die Menschenwürde (auch homosexueller Menschen) zu verteidigen, Studien und „weitere Unterscheidungen” in den Blick zu nehmen und auf langfristig pastorale Entscheidungen hinzuwirken. Zudem stellte der Heilige Stuhl klar, dass Bischöfe ihren Priestern nicht pauschal verbieten können, homosexuelle oder andere irreguläre Paare informell zu segnen. Zwar habe jeder Ortsbischof immer die Entscheidungsbefugnis vor Ort, und Rücksicht auf die örtliche Kultur könnten „verschiedene Wege der Anwendung erlauben, aber nicht eine totale oder endgültige Verweigerung dieses Weges, der den Priestern vorgelegt wird.“ Pressemitteilungen aus der Glaubensbehörde sind ungewöhnlich. Unterzeichnet ist die Verlautbarung von Kardinal Víctor Fernández, dem Präfekten des Glaubensdikasteriums, und dem Sekretär für die doktrinelle Abteilung, dem Priester Armando Matteo. mehr Informationen

19.12.23  Katholische Priester dürfen ab sofort homosexuelle Paare segnen. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag, 18.12.23, mit ausdrücklicher Genehmigung von Papst Franziskus eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfenDoch die Erklärung „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) muss genau betrachtet werden.

Der Leiter der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, unterscheidet in dem Dokument zwischen dem Sakrament der Ehe und einer Segnung von Menschen, die sich lieben. Sex ist laut Kirchenlehre nur in der Ehe zwischen Mann und Frau erlaubt*; ausschließlich heterosexuelle Paare dürfen kirchlich heiraten. An dieser Haltung ändert auch „Fiducia supplicans“ nichts, wie Fernandez betont.

Priester, die ein homosexuelles Paar segnen, müssten daher unbedingt vermeiden, dass der Akt wie eine Eheschließung – also wie ein Sakrament – aussieht. Das Paar darf nicht in Hochzeitskleidung erscheinen, auch typische Gesten sind tabu, etwa das Austauschen von Ringen.

Eine weitere Voraussetzung: Der Geistliche darf die beiden Männer oder beiden Frauen nicht während eines Gottesdienstes segnen. Dieser besondere Rahmen ist laut Fernandez in der katholischen Kirche Verbindungen vorbehalten, die den Plänen Gottes in der Schöpfung entsprächen. Da die Kirche nur sexuelle Beziehungen innerhalb der Ehe als sittlich erlaubt ansehe, sei sie nicht befugt, homosexuellen Paaren einen gottesdienstlichen Segen zu erteilen.

Mit „Fiducia supplicans“ versuchen Franziskus und sein Vertrauter Fernandez das Kunststück, die seelsorgerliche Praxis an der Basis tatsächlich zu verändern ohne an der theologischen Substanz zu rütteln.

Bemerkenswert ist der Schritt, weil das Glaubensdikasterium noch im Februar 2021 die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ausgeschlossen hatte. Auf eine entsprechende Anfrage – ein „dubium“ – antwortete der damalige Präfekt, Kardinal Luis Ladaria (79), die Kirche habe nicht die Vollmacht, homosexuelle Verbindungen zu segnen. Im Juli dieses Jahres ernannte Franziskus seinen früheren Ghostwriter Fernandez zum Nachfolger von Ladaria.

Im aktuellen Schreiben erklärt der Präfekt, das Dokument von 2021 aus seinem Dikasterium zum Thema Segnungen sei nun weiterentwickelt worden. Überhaupt habe die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert und angereichert.  mehr Informationen

Nach wie vor sind Menschen die in schweren Sünden verharren, von der Eucharistie ausgeschlossen. Um „schwere“ oder „Todsünden“ handelt es sich, wenn eine grundlegende Verweigerung gegenüber dem Willen Gottes vorliegt.

So differnziert das Dokument:

„…wenn bestimmte menschliche Beziehungen durch einen besonderen liturgischen Ritus gesegnet werden, das, was gesegnet wird, den in die Schöpfung eingeschriebenen und von Christus, dem Herrn, vollständig geoffenbarten Plänen Gottes entsprechen muss. Da die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden, ist sie nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder außereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte.“ (Nr.11)

Es ist also nach wie vor unmöglich, eine homosexuelle oder pseudoromantische Beziehung oder eine Beziehung im Ehebruch zu segnen.

Die Art des Segens, die das Glaubensdikasterium nun zugelassen hat, stellt ein Novum in der Kirchengeschichte dar.  Das Glaubensdikasterium ordnet diese Segnungen deshalb in der Kategorie der Volksfrömmigkeit ein. Die Frage der Wirkungen solcher Segnungen wird darum auch nur noch im  volksfrommen Sinn erklärt, es werden positive Emotionen genannt.  Die Segnungen werden dadurch zu reinen Frömmigkeitsübungen.

In Nr. 31 stellt das Dokument die Motivation und die Wirkung der Segnung vor und betont, dass es um die Anrufung Gottes und das Anvertrauen Gottes in einer irregulären Situation geht, damit ein besseres Verständnis für den liebevollen Plan Gottes im Empfänger aufkommtmehr Informationen

Nr. 31 … darum bitten, dass alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird. … damit die menschlichen Beziehungen in der Treue zur Botschaft des Evangeliums reifen und wachsen, sich von ihren Unvollkommenheiten und Schwächen befreien und sich in der immer größeren Dimension der göttlichen Liebe ausdrücken können.

Nr. 19 Der Segen, den Gott den Menschen gewährt und der von ihnen an ihre Nächsten weitergegeben wird, verwandelt sich in Integration, …. die die Gläubigen einlädt, ihren Brüdern und Schwestern gegenüber die gleichen Herzenshaltung wie Gott zu haben.

Also durch den Segen soll der Wunsch für eine kirchengemässe Beziehung geweckt werden.

* Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil änderte sich die Position der Kirche zur Sexualität. Heute steht im Codex Iuris Canonici: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.“ (Can. 1055 § 1 CIC) Neben der Fortpflanzung ist jetzt auch das „Gattenwohl“ ein konstituierendes Prinzip der geschlechtlichen Gemeinschaft. In seinem nach der Familiensynode von 2015 verfassten Schreiben „Amoris laetitia“ schlägt Papst Franziskus dann sogar einen ganz neuen Ton an: „Begierden, Gefühle, Emotionen – das, was die Klassiker ‚Leidenschaften‘ nannten – nehmen einen wichtigen Platz in der Ehe ein.“ (143). Zudem bemerkt er: „Die Momente der Freude, der Erholung oder des Festes und auch die Sexualität werden als eine Teilhabe an der Fülle des Lebens in seiner (Christi) Auferstehung erlebt.“ (317) mehr Informationen  

Antworten des Kölner Kirchenrechtlers Sebastian Cüppers.

Ob homosexuelle Paare einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Segnung haben, wird nicht ausdrücklich gesagt. „Segnungsfeiern”, das heißt liturgische Zeremonien, in deren Verlauf homosexuelle Paare gesegnet werden sollen, sind nach wie vor nicht gestattet.

Werden die homosexuellen Menschen gesegnet oder auch deren Partnerschaft? Tatsächlich geht es um Menschen, die sich von Gott her Hilfe für ihre Leben erwarten. Es wird ausdrücklich betont, dass mit einem solchen Segen keineswegs die Form des Zusammenlebens von der Kirche anerkannt wird.

Sind Menschen, die in praktizierender Homosexualität leben, durch „Fiducia supplicans“ zur Kommunion zugelassen? Diese Frage muss man eindeutig mit „Nein” beantworten. Das eine (Segen) hat aber auch mit dem anderen (Kommunionempfang) gar nichts zu tun.

Wie bindend ist „Fiducia supplicans“ für künftige Päpste? Es handelt sich um eine Erklärung, die zwar als Fortentwicklung des Lehramtes verstanden werden soll, aber sicherlich nicht unabänderlich ist. 

Der Segen für homosexuelle Paare soll eben nicht in eine offizielle liturgische und damit allgemein verbindliche Form gegossen werden, so wie es jetzt der Deutschen Bischofskonferenz ausdrücklich untersagt worden ist, sondern eher spontan gespendet werden, zum Beispiel bei einer Wallfahrt oder einer längeren Pilgerreise.

Inhalte des Katechismus werden durch diese Erklärung nicht berührt oder gar geändert. Homosexuelle Praktiken werden dadurch nicht sanktioniert.  mehr Informationen

Guido Horst:Die einsamen Entscheidungen von Franziskus schweißen das Volk Gottes nicht zusammen, sondern reißen es auseinander.“

Bernhard Meuser: Man kann schon fragen, was dem Papst eingefallen ist, in diesen Tagen ein Dokument zu veröffentlichen, das rechts und links alle Flanken aufmacht und Missverständnissen jeder Art Tür und Tor öffnet. Ja, es kann sein, dass „Fiducia supplicans“ das genaue Gegenteil von dem hervorruft, was Papst Franziskus intendierte: neue Verhärtungen, statt mehr Verständnis. Ich möchte den Unterschied zwischen den nach wie vor (und auch im jüngsten Dokument) verbotenen offiziellen, rituellen Segnungen und dem allgemeinen Segen noch einmal etwas vereinfacht erklären: 1. Absolut jeder Mensch ist segenswürdig. 2. Segen setzt nicht moralische „Würdigkeit“ voraus – weder bei dem Menschen, der segnet, noch bei dem Menschen, der Segen empfängt. 3. Um einen Segen bitten, heißt, sich mit Gottes Hilfe auf den Weg zum Guten machen wollen. Der Mensch der gesegnet wird, kann um Segen nur im Horizont der Vaterunserbitte „Dein Wille geschehe“ bitten. Wer um Beistand für das Böse bittet, lädt eher Fluch denn Segen auf sein Haupt. 4. Auch der Mensch, der segnet, bittet Gott für einen oder mehrere andere einzig um das, was Gott will. 5. Ein Segen ist nur dann ein Segen, wenn damit nicht der Anschein erweckt wird, etwas würde gerechtfertigt und „abgesegnet“, was gegen Gottes Gebot und also Sünde ist.

Bei der Schwulen-Organisation Pink Cross freut man sich nicht so richtig über den Entscheid von Papst Franziskus. Geschäftsleiter Roman Heggli sagt gegenüber Nau.ch: «Toll, wir dürfen jetzt gesegnet keinen Sex haben

Zufriedener ist die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz. Generalsekretär Urs Brosi sagt: «Die RKZ freut sich über den Fortschritt, der nun auf weltkirchlicher Ebene erzielt wurde.» Die neue Regelung sei demnach eine «Brücke zwischen den Lagern». Papst Franziskus habe eine «salomonische Lösung» gesucht. Brosi: «Segnen heisst nicht, dass der Paarbeziehung eine moralische Legitimität verliehen wird, sondern bloss, dass alle Menschen den Segen Gottes empfangen sollen.» Die Konsequenz: «Kein Bischof kann mehr einen Priester bestrafen, der ein gleichgeschlechtliches Paar segnet. Solange es beim Segensgestus bleibt und nicht hochzeitsähnlich gefeiert wird.»

Guido Horst schreibt in der Tagespost: Die letzte „Erklärung“, die das Glaubensdikasterium – damals noch Kongregation genannt – veröffentlicht hat, war das Dokument „Dominus Iesus“ aus dem Jahr 2000 über die „Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche“. Das nur zur Erinnerung. Es ist nicht irgendein Papier, das der Präfekt des Hauses, Kardinal Victor Fernández, am Montag veröffentlicht hat. „Fiducia supplicans“ ist eine hochoffizielle „Erklärung“, die Papst Franziskus gewollt hat.

Nachdem die vatikanische Erklärung „Fiducia Supplicans“ auch in Afrika für Verwirrung gesorgt hat, hat der Präsident des Symposiums der afrikanischen Bischofskonferenzen (SCEAM), Kardinal Fridolin Ambongo, Erzbischof von Kinshasa, alle afrikanischen Bischöfe zu einer Konsultation eingeladen, um eine gemeinsame Erklärung zu „Fiducia supplicans“ zu verfassen, „die für die gesamte Kirche von Afrika gültig ist“. In seinem Schreiben vom Mittwoch heißt es: „Ich glaube, dass wir uns als Hirten der Kirche in Afrika zu diesem Thema klar äußern müssen, um unserer Kirche eine klare Richtung zu geben.“ Auch die Bischofskonferenzen von Namibia und Sambia erklärten am Donnerstag, die Lehre der Kirche werde in „Fiducia supplicans“ nicht aufgehoben. Beide Bischofskonferenzen zitieren aus dem römischen Text, in dem es heißt, dass die Kirche, „an der Lehre über die Ehe, die ,ausschließliche, dauerhafte und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern‘“, unbeirrbar festhalte. Weiter hielten sie fest, das Ziel der Erklärung aus Rom sei, „die verschiedenen Formen der Segnung von Personen und Objekten in der katholischen Kirche zu klären, einschließlich der Möglichkeit, Personen in irregulären Lebensgemeinschaften zu segnen“. Es werde über die Möglichkeit nachgedacht, „den informellen Segen auf alle Kinder Gottes auszuweiten, unabhängig von ihrem moralischen Zustand, wenn sie um Segen bitten“. Unvollkommenheit sei der Grund, Gottes Gnade zu suchen. Daher würden diejenigen in irregulären Beziehungen aufgefordert,… „um Gottes Gnade und Barmherzigkeit zu bitten und gleichzeitig offen für die Bekehrung zu bleiben“. „Fiducia supplicans“ lade alle, „die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften involviert sind, nachdrücklich ein, sich mit größerem Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit und Liebe auf den Weg der Bekehrung zu begeben“. mehr Informationen

Der Passauer Bischof Stefan Oster hat das Schreiben „Fiducia supplicans“ begrüßt und davon gesprochen, dass nicht die Lehre vom Menschen sich verändert habe, sondern die vom Segen. In dem Schreiben der Glaubenskongregation gehe es um die Differenzierung von dem, was als „Segen“ verstanden werden könne. Kardinal Fernandez ist hier nun noch deutlicher: Es soll auch keine ritiualisierten Vorlagen dazu geben, also kein so genanntes Rituale für einen Gottesdienst.„, so Oster. Die Neuerung betreffe laut Oster nur die Lehre vom Segen außerhalb der liturgischen Feiern. Fernandez weitet eine Segensbitte nun auch auf Paare aus, die sich – wie es heißt – in „irregulären Situationen“ befinden. Auch in deren Leben, so kann beispielsweise spontan und in freier Weise gebetet werden, möge sich Gottes Wille erfüllen. Und in diesem Sinn kann nun jeder Mensch und auch jedes Paar gesegnet werden.  mehr Informationen

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