Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden in Europa die Kirchen enteignet. Klöster wurden aufgelöst und kirchliche Herrschaften fielen in weltliche Hände. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, damit die Kirchen als Institutionen zum Wohl der Allgemeinheit handlungsfähig bleiben, hat sich ein System der Finanzierung herausgebildet.
Kirchen werden nun finanziert, durch Steuerprozente von Privatpersonen, von der öffentlichen Hand oder rechtlichen Personen und Spenden. Jedes Land hat da seine eigenen Regelungen.
In Italien gilt ähnlich wie in Spanien und in Ungarn statt der Kirchen- eine Mandatssteuer. Das heißt, es gibt eine Steuer, die von jedem Steuerzahler zu entrichten ist und der man sich auch nicht durch Austritt oder ähnlichem entziehen kann. Aber man kann jedes Jahr selbst entscheiden, welcher Kirche, Religionsgemeinschaft oder anderen Institution, die dem Allgemeinwohl dient, dieser Steuerbetrag zugeführt wird. In Italien nennt man den Beitrag auch „otto per mille“, weil es acht Promille, also 0,8 Prozent bezogen auf die Bruttoeinkommensteuer sind.
Außerhalb Europas finanzieren sich die Kirchen im Wesentlichen durch Spenden, in den ärmeren Ländern aber auch durch Zuwendungen von Hilfswerken, zum Beispiel aus Deutschland. Für kirchliche Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen etc. werden dort aber verstärkt Gebühren erhoben, weil dadurch viele Priester auch ihren Lebensunterhalt bestreiten.
In den USA finanziert sich die Kirche zur Hälfte aus Spenden. Weil die Kirche dort insgesamt ein großes Vermögen hat, erwirtschaftet sie auch daraus viele Erträge.
Einer Umfrage zu Folge wollen die meisten, die aus der katholischen Kirche in Deutschland austreten, die Institution Kirche nicht mehr finanziell unterstützen. Das ergab eine Erhebung des SWR, über die das Magazin „Report Mainz“ berichtete. Der Umfrage zu Folge erfolge der Austritt in weit über 80 Prozent der Fälle nicht aus finanzieller Not. Da man in Deutschland nicht anders aus der leidigen Steuer herauskommt, als amtlich aus der Kirche auszutreten, treten oft auch die aus, die eigentlich glauben. Das Ärgernis liegt von Seiten der Gläubigen darin, nicht gezielt das kirchliche Projekt fördern zu können, das einem selbst am Herzen liegt.
Bislang traten nur die aus, die keine oder wenig Kirchensteuer gezahlt haben. Wenn jetzt diejenigen anfangen auszutreten, die nennenswerte Kirchensteuerbeträge in ihrem Einkommensteuerbescheid hatten, dann beginnt es für die Bistümer schmerzhaft zu werden. Treue Kirchenunterstützer könnten die Kirche verlassen, weil sie die neuen Wege der Kirche nicht mehr mittragen wollen.
Bei Abschaffung der Kirchensteuer gäbe es hingegen keinen Grund mehr, aus finanziellen Gründen aus der Kirche auszutreten. Man kann sein Geld auch einem Orden oder einem missionarischen Projekt geben. In keinem anderen Land der Welt wird ein Katholik als Apostat angesehen, wenn er sich weigert, Geld bei der bischöflichen Behörde abzudrücken.
Giuseppe Gracia trat aus der Schweizer Landeskirche aus. Um einen Austritt aus der Kirche handelt es sich aber nicht. Seit Jahren, so Gracia, habe er öffentlich das Schweizer Staatskirchentum kritisiert, „eine Vermischung von Staat und Kirche u.a. zum Zweck der Einnahmen von Steuern. Ein System, das gegen die Trennung von Kirche und Staat verstößt und ich nicht länger mittragen will“.
Es ist der Unterschied, dass man aus diesen Körperschaften gemäß Bundesgericht austreten kann, ohne deswegen aus der eigentlichen Kirche auszutreten. Das Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2012 hat die Möglichkeit für Gläubige bestätigt, auch ohne Mitgliedschaft in einer kantonalen staatskirchenrechtlichen Körperschaft („Landeskirche“) oder Kirchgemeinde katholisch zu sein, in Gemeinschaft mit der Weltkirche. Explizit anerkannt hat der Papst die Landeskirchen nie. «Die Schweizer Bischöfe haben sie aber akzeptiert», sagt Christoph Winzeler, Titularprofessor für Staats- und Kirchenrecht an der Universität Freiburg. mehr Informationen https://www.obrist-impulse.net/churer-ex-bistumssprecher-gracia-tritt-aus
Die Kirche wurde von einer Freiwilligkeitskirche, zu einem Kirchengeschäft mit Instrumentalisierung, Steuern, Rechnungen und Bezahlung von geistlichen Leistungen.
Die ursprüngliche Idee, dass Menschen freigesetzt werden zum geistlichen Dienst, indem man für ihren Lebensunterhalt mit freiwilligen Gaben sorgt, wurde immer mehr verdrängt. weiterlesen: https://www.obrist-impulse.net/das-neue-testament-sieht-keine-priester-vor