Indien streitet um das Kopftuch

18.3.22 Das Tragen des Kopftuchs ist kein Teil der wesentlichen religiösen Praxis des islamischen Glaubens und wird daher nicht durch Artikel 25 der indischen Verfassung geschützt, hat der Oberste Gerichtshof von Karnataka Indien am 15. März 22 entschieden.

Eine Vollversammlung des Obersten Gerichtshofs entschied ferner, dass die staatliche Vorschrift für Schuluniformen eine angemessene Einschränkung der Rechte der Schüler gemäß Artikel 25 darstellt und dass die von der Regierung von Karnataka erlassene Regierungsverordnung vom 5. Februar ihre Rechte nicht verletzt.

Dementsprechend hat das Gericht die von muslimischen Studentinnen eingereichten Petitionen abgewiesen, mit einer Klage, dass ihnen der Einlass in die Schule mit dem Hijab (Kopftuch) verweigert wurde.

Der oberste Richter Ritu Raj Awasthi, der das Urteil verlas, sagte: „Unsere Antworten auf die Fragen sind, dass das Tragen des Hijab durch muslimische Frauen keine wesentliche religiöse Praxis im islamischen Glauben darstellt. Unsere zweite Antwort ist, dass die Vorschrift der Schuluniform nur eine vernünftige und verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung ist, gegen die sich die Schüler nicht wehren können.  more information

17.2.22 Das Oberste Gericht wird morgen, am 18. Februar, die Anhörung der Petitionen gegen das Hijab-Verbot in den Bildungseinrichtungen wieder aufnehmen. 

Das Oberste Gericht von Karnataka hatte vergangene Woche einen vorläufigen Stop für alle religiösen Kleidungsstücke in den Klassenzimmern verhängt . Das Gericht hat damit die Grundrechte einer Gruppe von Bürgern  ausgesetzt und sichergestellt, dass die Mädchen bis zur Klärung des Falls entscheiden müssen, zu Hause zu bleiben oder die Klassenzimmer zu betreten, ohne das, was sie für einen wesentlichen Teil des Glaubens und der Bescheidenheit halten. Damit ist in Indien ein grosse Diskussion entbrannt. Die Regierungsverordnung von Karnataka besagt, dass Studenten keine Kleidung tragen dürfen, die gegen das öffentliche Recht, die Ordnung und die Integrität verstößt. Kann ein Tilak, Sikh-Turban oder Hijab gegen die öffentliche Ordnung verstoßen?

Der Anwalt der Studenten eines Kundapura-Colleges im Fall Karnataka HC wies darauf hin, dass religiöse Symbole schon immer Teil des öffentlichen Lebens in Indien gewesen seien. Grundsätzlich ist es aufgrund der Artikel 14, 21, 25 und des in der Verfassung verankerten Versprechens des Rechts auf Bildung offensichtlich verfassungswidrig und illegal, muslimischen Mädchen den Zugang zu verweigern, nur weil sie ein Kopftuch tragen. Mehrere Urteile haben das Recht verteidigt, religiöse Symbole in Bildungseinrichtungen zu tragen, und die Notwendigkeit des Hidschab im Islam wurde vor Gericht bewiesen.

Die muslimischen Mädchen halten sich seit Jahren an den Hijab und besuchen die Schule und das College. Sie haben nicht gegen ihre Klassenkameraden protestiert, die Safranschals tragen, oder gegen die BJP-Führer, die im Parlament religiöse Symbole tragen. Sie wollen nur ihre Klassenzimmer betreten.

Insbesondere muslimische Frauen werden als unfähig angesehen, für sich selbst zu entscheiden. Der Drang, muslimische Frauen zu retten, oft von muslimischen Männern, die als unterdrückerisch und gewalttätig orthodox dargestellt werden, ist im Hindutva-Diskurs vorherrschend. Aber muslimische Frauen, die eine höhere Bildung besuchen und für sich selbst sprechen, sind eine doppelte Bedrohung; unmöglich zu „retten“ und schwer zum Schweigen zu bringen.

Der Anwalt  argumentierte auch, dass die Diskriminierung noch gravierender sei, weil es keine vorgeschriebene Uniform für Studenten an voruniversitären Hochschulen im Bundesstaat gebe und es folglich keine Vorschrift gebe, die den Hidschab verbiete.

Der frühere Generalanwalt von Karnataka, Ravi Varma Kumar, sagte vor einer voll besetzten Kammer des Obersten Gerichts von Karnataka, dass die Anstrengungen, die unternommen werden, um muslimische Mädchen, die Hijab tragen, vom Besuch des Unterrichts abzuhalten, in Ermangelung jeglicher staatlich vorgeschriebener Uniformen einer „Diskriminierung“ auf der Grundlage der Religion gleichkäme, die nach Artikel 15 der Verfassung verboten ist. Gemäß Artikel 15, darf der Staat Bürger nicht aufgrund ihrer Religion, Rasse, Kaste, Geschlecht und Geburtsort diskriminieren. Ein Prospekt der Landesregierung für Höhere Hochschulen besagt, dass die Empfehlung von Uniformen jeglicher Art für Studenten illegal sei. Es verstoße auch gegen die im Gesetz bestehende „Doktrin der Verhältnismäßigkeit“, fügte er hinzu. 

Zu beachten ist, dass im Westen einige Länder nicht der Hijab (ein Kopftuch) verbannen, sondern die Geschichtsverschleierung, welche eine Identifikation einer Person verunmöglicht.  mehr Informationen

15.2.22 Das Oberste Gericht von Karnataka vertagte am Montag die Anhörung zur Petitionen wegen dem Hijab-Streit in den Schulen und Hochschulen auf Dienstag, 15.2.22, berichtete die Nachrichtenagentur ANI.

Während der Anhörung argumentierte Anwalt Dev Datt Kamat, als er für die Petenten auftrat, dass das Tragen von Kopftüchern eine wesentliche Praxis des islamischen Glaubens sei. „Die Regierungsanordnung steht im Widerspruch zu Artikel 25 und ist rechtlich nicht haltbar“, argumentierte Kamat.

11.2.22 Ein Protest von sechs jungen Frauen eskaliert. In Südindien müssen Schulen geschlossen werden.

Der Konflikt im südindischen Karnataka, der nun zu Spannungen zwischen hinduistischen und muslimischen Schülern und Schülerinnen führt, hatte begonnen, als ein staatliches College den Musliminnen das Tragen des sogenannten Hijab im Unterricht untersagt hatte. Sechs Schülerinnen der Schule in dem Ort Udupi hatten sich geweigert, das Kopftuchverbot anzuerkennen, und waren deshalb nach eigenen Angaben über Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden.

Das Höchste Gericht von Karnataka hat die Schüler in dem Bundesstaat mittlerweile aufgefordert, den Frieden und die Ruhe zu bewahren. Doch der Konflikt hat sich längst ausgeweitet.

In Udupi demonstrierten muslimische Frauen in den vergangenen Tagen für die Anerkennung ihrer Rechte. An einem anderen College trafen hinduistische und muslimische Schülergruppen aufeinander, versuchten, sich gegenseitig mit Sprechchören zu übertrumpfen und bewarfen sich mit Steinen.

Der Streit erregt mittlerweile auch Aufmerksamkeit über Indien hinaus. „Es zu verbieten, dass Mädchen im Hijab zur Schule gehen, ist entsetzlich“, schrieb die pakistanische Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai auf Twitter. Und: „Indiens politische Führung muss die Marginalisierung muslimischer Frauen beenden.“

In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich die Übergriffe auf Muslime und zunehmend auch auf Christen gehäuft.

Die aufgeheizte Atmosphäre verschärft sich dadurch, dass in mehreren indischen Bundesstaaten in den kommenden Wochen die Regionalparlamente gewählt werden, darunter von Donnerstag an im bevölkerungsreichsten indischen Bundesstaat Uttar Pradesh. Die Polarisierung entlang religiöser Grenzlinien ist eine altbekannte Methode im indischen Wahlkampf. Karnataka wird wie Uttar Pradesh von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Party (BJP) regiert, der Partei von Ministerpräsident Narendra Modi.

Ein indisches Gericht hat entschieden, dass Schüler im südlichen Bundesstaat Karnataka auf das Tragen religiöser Kleidung im Unterricht verzichten sollten, bis es eine endgültige Entscheidung darüber getroffen hat, ob eine Schule dort muslimische Kopftücher verbieten darf. Muslimische Studentenorganisationen reagierten mit Bestürzung auf die am späten Donnerstag vom Karnataka High Court in der Landeshauptstadt Bangalore abgegebene Erklärung. Einer sagte, dass die Schüler aufgefordert würden, „ihren Glauben aufzugeben“.

Die Angelegenheit wird nun am 14. Februar vor dem Gericht verhandelt. In der Zwischenzeit hat die Regierung von Karnataka beschlossen, den Unterricht für Schüler der Klassen 1-10 ab nächster Woche schrittweise wieder aufzunehmen. In Bengaluru sind im Umkreis von 200 Metern um die Bildungseinrichtungen keine Proteste erlaubt.

In Indiens Hauptstadt Delhi gingen zahlreiche Studenten auf die Straße. Sie hielten Plakate hoch und riefen Slogans, um ihre Wut über das Verbot auszudrücken. Und Hunderte haben in Kolkata und Hyderabad protestiert, berichtete Reuters.

Karnatakas Bildungsminister BC Nagesh sagte, er unterstütze das Verbot des Hijab in Bildungseinrichtungen und verwies auf das staatliche Mandat für religiöse Kleidung. „Die Regierung ist sehr fest davon überzeugt, dass die Schule keine Plattform ist, um Dharma (Religion) zu praktizieren“, sagte er gegenüber CNN News-18, einer Tochtergesellschaft von CNN.

Fast zeitgleich weihte Indiens Premier weiht eine gigantische „Statue der Gleichberechtigung“ aller Religionen ein – für Kritiker ein Hohn: Sie sehen Modis Auftritt als weiteren Schritt Richtung Hindu-Nation, in der sich andere Gläubige unterordnen sollen. Im südindischen Hyderabad wurde am Wochenende die mit 65 Metern zweithöchste sitzende Statue der Welt eingeweiht. Sie stellt den Hindu-Priester Bhagavad Ramanuja dar. Er soll vor 1000 Jahren gelebt haben und 120 Jahre alt geworden sein. Er gilt als Reformer, da er Gleichberechtigung für alle Glaubensrichtungen und Kasten gelehrt habe. Zwölf Tage dauern die Feierlichkeiten in dem für Ramanuja errichteten Tempelkomplex.

Er wird auch ein neuer Tempel in Ayodhya im nördlichen Bundesstaat Uttar Pradesh zu Ehren des Hindu-Hauptgotts Ram gebaut und soll 250 Meter hoch werden. Modi legte wie ein Hohepriester der Hindu-Nation den Grundstein. Der Tempel soll im Dezember 2023 geweiht werden. Der Ort gilt laut Sanskrit-Schriften als Geburtsort von Ram. Dort aber wurde im 16. Jahrhundert die Babri-Moschee gebaut. Hindu-Aktivisten – unter ihnen BJP-Mitglieder – organisierten Kundgebungen, die Anfang der 1990er-Jahre in Gewalt umschlugen, bei denen die Moschee schließlich zerstört wurde. Der Oberste Gerichtshof Indiens entschied fast 30 Jahre später, die Stätte gehöre den Hindus, der Ram-Tempel dürfe gebaut werden.

Modi sieht sich der Tradition Ramanujas. Er ließ vor dem Tempel ein überlebensgroßes Porträt von sich selbst aufstellen. Darauf steht: „Gleichheit beginnt mit uns„. Modi und seine rechte hindu-nationalistische BJP benutzten den Slogan vielmehr zum gesellschaftlichen Umbau des Landes zu einer Hindu-Nation.

Pulverfass Indien

Hindu-Extremisten machen Christen in Indien das Leben zunehmend schwer. Menschenrechtler befürchten einen beginnenden Völkermord.
Die Angriffe auf Christen und christliche Gotteshäuser in Indien nähmen generell zu, berichtet die FAZ. Nach Angaben der christlichen Organisation United Christian Forum (UCF) habe es im vergangenen Jahr 486 Angriffe auf Kirchen gegeben. Das sei mehr als je zuvor. Pulverfass Indien weiterlesen

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