Abtreibung als Verfassungsrecht

Das US-Repräsentantenhaus stimmt am Freitag, 24. September 21, dafür, dass ein „Recht“ auf Abtreibung in der Verfassung verankert werden soll. Dass der „Women’s Health Protection Act“ in der zweiten Kammer des Kongresses, dem Senat, angenommen wird, gilt als unwahrscheinlich.

In den USA hat das Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der ein „Recht“ von Frauen auf Abtreibung in der Verfassung verankern würde. Mit 218 zu 211 Stimmen votierten die Abgeordneten am vergangenen Freitag für den sogenannten „Women’s Health Protection Act“. Das Abstimmungsergebnis fiel nahezu exakt entlang der Parteilinien aus: Nur der demokratische Abgeordnete Henry Cuellar aus Texas stimmte nicht mit den anderen Parteikollegen für das Gesetz. Alle Republikaner stimmten dagegen.

Der Gesetzesentwurf spricht Frauen ein in der Verfassung verankertes Recht auf Abtreibung zu. Sollte er in Kraft treten, würden alle von den Bundesstaaten erlassenen Einschränkungen bei Abtreibungen, die vor der Überlebensfähigkeit des ungeborenen Kindes durchgeführt werden, hinfällig. Zudem würden derzeit geltende Beschränkungen bei Spätabtreibungen aufgehoben, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr sind. Kritiker des Gesetzentwurfs sehen darin eine Hintertür, straffreie Abtreibungen ohne zeitliche Frist zu ermöglichen.

„Bei dem Gesetz geht es in Wahrheit um Abtreibungen bis zur Geburt“, erklärte Marjorie Dannenfelser, Präsidentin der Lebensschutz-Organisation „Susan B. Anthony List“.

Salvatore Cordileone, Erzbischof von San Francisco, hatte die Kongressabgeordneten im Vorfeld der Abstimmung dazu aufgerufen, ihren „freien Willen“ auszuüben und gegen die „Legalisierung von Kindstötungen selbst wenige Wochen vor der Geburt“ zu stimmen. mehr Informationen

 

Abtreibungen bis zur Geburt

Mediziner, die eine Abtreibung zu einem so späten Zeitpunkt aus ethischen Gründen ablehnen, sich künftig nicht mehr auf ihre Gewissensfreiheit berufen dürfen.

Auf „Worldometers“ läuft unter dem Stichwort „Abortion“ (Abtreibung) eine Abtreibungsuhr, die gnadenlos im Sekundentakt die Zahl der Kinder anzeigt, denen das Leben auf dieser Welt gerade verwehrt wurde.

Wann beginnt das Leben eines Menschen?

Ab der Befruchtung der Eizelle kann sich nur noch dieser EINE Mensch entwickeln, kein anderer Mensch, kein anderes Tier oder Ding. Nur noch dieser EINE Mensch, der an seiner DNA zu 99,9% erkennbar ist, mit seinen unverwechselbaren Eigenschaften und Grund gelegten Charakter. Ab der Befruchtung handelt es sich also „nur“ noch um Entwicklungsstufen, um Lebensabschnitte dieses EINEN Menschen und damit ist er ab der Befruchtung der Eizelle bereits im Besitz seiner unveräußerlichen Menschenwürde.

Abtreibung – der Schmerz danach

Mit dem Thema des 9. Marsch fürs Läbe „Abtreibung – der Schmerz danach!“ wollen die Initiatoren ein Tabu brechen. Unzählige Frauen und Männer seien nach einer Abtreibung mit psychischen und physischen Schmerzen konfrontiert (posttraumatische Belastungsstörung / Post Abortion Syndrome PAS), betonte Mediensprecherin Beatrice Gall in ihrer Einführung zur Medienkonferenz am 29. August 2018 in Bern. … Abtreibung – der Schmerz danach weiterlesen

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