Der saudische Islamgelehrte und frühere Leiter der Behörde für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters in Mekka, Ahmed Al-Ghamdi, sagte, dass er es unterstützt, wenn Frauen Richterinnen an Scharia-Gerichten werden.
In einem Interview, das am 28. Mai 2021 auf Al-Arabiya Network (Dubai/Saudi-Arabien) ausgestrahlt wurde, sagte Al-Ghamdi sagte, dass nichts im Islam dies verbiete, und dass er denke, Frauen sollten auch Muftis (islamische Rechtsgelehrte) und Anwältinnen werden, da dies dem öffentlichen Interesse diene.
Al-Ghamdi erklärte auch seine Unterstützung dafür, dass Frauen Teil der Schura-Behörde in Saudi-Arabien werden. Das ist die beratende Versammlung Saudi-Arabiens. Der König kündigte im September 2011 an, dass auch Frauen zur Versammlung nominiert werden könnten. Seit 2013 gibt es 30 weibliche Mitglieder.
Al-Ghamdi: „Ja. Eine Frau kann als Mufti, als Richterin oder als Anwältin dienen. Dies wäre sogar im [öffentlichen] Interesse, da viele Frauen nicht in der Lage sind, einem männlichen Richter bestimmte Dinge zu offenbaren. Es wäre nur angemessen, dass einige Frauen als Richterinnen ernannt werden, [um sich mit] vielen Themen zu befassen, die mit Frauen, Familienleben und so weiter zu tun haben.“ (…)
Gegenwärtig gibt es eine Kontroverse unter Muslimen, ob und unter welchen Umständen Frauen Tätigkeiten als Imam ausführen dürfen. In den meisten Gegenden sind Frauen als Vorbeterinnen nur für reine Frauengruppen üblich. Drei von vier sunnitischen Rechtsschulen, aber auch viele schiitische Rechtsschulen sind der Auffassung, dass Frauen Frauengruppen im Gebet leiten dürfen, allein die Rechtsschule der Malikiten erlaubte dies bisher nicht. In mehreren westlichen Staaten Europas und Amerikas übernehmen zunehmend Frauen die Aufgaben eines Imam. Der saudische Gelehrte Abd al-Aziz ibn Baz urteilte in einer Fatwa, die in seiner 1999/2000 publizierten Fatwa-Sammlung erschien, dass eine Frau für einen Mann nicht als Imam fungieren dürfe, und wenn dies doch geschehe, sein Gebet keine Gültigkeit habe.