Der iranische Revolutionsführer Ali Khamenei hat 30. Juli 2013 in der TasnimNewsagency neue Fatwas (verbindliche islamische Rechtsgutachten) veröffentlicht.
In den Fatwas Nummer 15 bis 18 heißt es zusammengefasst, dass die Muslime dem Revolutionsführer gehorchen müssen, solange der Mahdi (Messias) nicht erschienen sei.
Die Fatwa Nummer 258 bezieht sich auf den Kauf von westlichen Waren. Der private Konsum von nicht-islamischen Waren soll eingeschränkt werden.
Die Fatwa Nummer 259 ist „zionistischen Unternehmen“ gewidmet. Darin heißt es, dass „der Kauf und Verkauf von jeder Ware von der usurpatorischen zionistischen Regierung verboten“ (haram) sei.
Die Fatwa Nummer 260 bezieht sich auf den sozialen Verkehr und Umgang mit Bahai. Jeglicher Verkehr mit Bahai ist zu vermeiden.
Fatwa 363: Die Frauen müssen ihren gesamten Kopf und Körper, außer das Gesicht und die Hände bis zum Handgelenk, bedecken.
Frauen dürfen zwar Schmuck tragen, aber nicht in der Öffentlichkeit. (Fatwa 366)
Die Männer sollen ihren Bart nicht rasieren (Fatwa 453-455).
Frauen dürfen nicht in Anwesenheit von Männern auf einer Veranstaltung tanzen (Fatwa Nummer 470).
Der Besuch von Sufi-Zentren (Khangah) ist verboten. (Fatwa 475)
Nichtislamische und westliche Kleidung ist verboten. Männer dürfen keine Krawatte tragen. (Fatwa 478)
Das Anschauen von Filmen, die die „Heiligtümer der Islamischen Republik beleidigen“, ist verboten. (Fatwa 482)
Den Fatwas 491 und 492 zufolge ist es nicht erlaubt, Satellitenschüsseln zu kaufen, zu verkaufen, zu installieren und zu benutzen. Die Betreiber von Internet-Cafés dürfen es ihren Kunden nicht ermöglichen, verbotene Internet-Seiten zu lesen.