Der schmächtige junge Mann trägt einen langen Bart und eine schwarze Kopfbedeckung. Ein „gläubiger Muslim“ sei er, sagt der 26-jährige Deutsch-Türke. Er steht vor Gericht, weil er bei Ausschreitungen einer Gruppe militanter Salafisten am 5. Mai in Bonn gewalttätig wurde: Er warf Steine und attackierte drei Polizisten mit einem Messer. Zwei von ihnen, darunter eine 30-jährige Beamtin, mussten mit Oberschenkelverletzungen operiert werden.
Reue zeigt er nicht. Für die Opfer, die im Verfahren als Zeugen auftreten, hat er kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns. Ihren Ausführungen über die Gewalt, ihre Ängste und ihre psychischen Folgebelastungen folgt er ohne Regung. Gelassen schaut er sich im Gerichtssaal auch die Videovorführungen seiner Angriffe an. Durch den Islam und seinen Glauben sei er „verpflichtet“ gewesen, so zu handeln.
Auslöser für die Gewalt sei eine Demonstration der rechtsextremen Splitterpartei „Pro NRW“ nahe der Moschee in der König-Fahd-Akademie in Bonn gewesen. Er sei an jenem Tag mit vier Kollegen nach Bonn gereist, weil es im Internet einen Aufruf gegeben habe, sagte der Angeklagte. Als Rechte bei ihrer Kundgebung eine Mohammed-Karikatur zeigten, habe er nicht mehr ruhigbleiben können. „Das Problem ist, dass der deutsche Staat erlaubte, die Karikaturen zu zeigen“, sagte der Angeklagte. Und die Polizisten seien deshalb auch in die Sache „verwickelt“, weil sie diese Demonstration schützen sollten. Sie hätten ja auch den Einsatz „verweigern“ können.
„Die islamischen Werte erlauben es nicht, den Propheten anzugreifen“, erläuterte der Angeklagte. „Aber der Westen akzeptiert unsere Werte nicht.“ Bei Verstößen gegen das islamische Recht müsse er auch mit Gewalt dagegen vorgehen. Er folge damit islamischen Vorschriften. Von islamischen Gelehrten gebe es den Satz: „Wer den Propheten beleidigt, der verdient den Tod.“ Deshalb seien seine Taten auch „berechtigt“ gewesen.
Laut Anklage zückt er an jenem Maitag sein Messer und sticht in „gebückter Haltung“ gezielt und „mit voller Wucht“ auf die Oberschenkel der drei Polizisten ein.