Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) lädt aufs Wochenende nach Bern zu einem „Nachwuchskongress“ über «Da’wa» ein.
Im Unterschied zu den anderen großen Muslimverbänden, die sich in erster Linie der religiösen Betreuung von in der Schweiz lebenden Türken, Albanern, Bosniaken, Arabern, Persern, Pakistanis usw. widmen, setzt sich die Führungscrew des IZSR vorwiegend aus zum Islam übergetretenen Schweizern mit ihren Frauen und Familien zusammen. Für sie ist es vorrangig, ihren Weg zu Mohammed auch anderen zu präsentieren.
Dafür spielt die islamische Verkündigung «al-Da’wa» eine zentrale Rolle. Doch selbst unter Muslimen ein meist unklarer Begriff. So heißt es auch in der Einladung des IZRS: «Wie können wir dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden in einer Zeit, in der auch unter Muslimen große Unsicherheit hinsichtlich der Methode von Da’wa herrscht?»
Der Ausdruck Da’wa stammt ursprünglich aus dem islamischen Recht der Scharia und bezeichnet die Anklage oder richtiger Anzeige. Der Da’i war der Verzeiger oder Ankläger. Erst bei späteren, meist schiitischen Sekten wurde daraus der eigene Propagandist. Im schiitischen Fatimidenstaat Ägyptens bezeichnete der Begriff Da’i den Inquisitor.
Erst mit der so genannten Re-Islamisierung ist es in den letzten 50 Jahren gängig geworden, al- Da’wa als Missionsmethode zu propagieren. Bahnbrechend dafür wurde der zweite Chef der ägyptischen Muslim-Brüder, Hassan al-Hudaybi. Er stellte dem noch radikaleren Sayyid Qutb, der Andersgläubigen überhaupt keine Bedenkfrist zur freiwilligen Annahme des Islams einräumen wollte, eine «Da’wa al-Hasana» gegenüber, eine «freundliche Anzeige»: Den Ungläubigen soll ihre falsche Religion zunächst einmal angezeigt werden.
Dabei muss nicht der Ankläger die Schuld, sondern der Angeklagte seine Unschuld beweisen. Wird diese «freundliche Anzeige» zurückgewiesen, so tritt gewaltsame Islamisierung in ihr Recht.