Der Kirchenrat der reformierten Landeskirche und der Synodalrat der katholischen Körperschaft im Kanton Zürich sind über diesen Entscheid irritiert und besorgt. Angesichts der laufenden Debatten sei er voreilig und in Anbetracht der geringen Fallzahlen höchst unverhältnismässig. Vor allem sei er jedoch ein Eingriff in die Religionsfreiheit, der umso schwerer wiege, als er auch eine Minderheitsreligion betreffe, welche mit dem Judentum im Kanton Zürich per Verfassung anerkannt ist.
Vergleiche auch: http://obristlink.wordpress.com/2012/07/21/der-heftige-streit-um-das-beschneidungsurteil-offenbart-die-ganze-erbarmlichkeit-des-derzeitigen-atheismus/