Unterwerfungs-Vertrag für syrische Christen der IS

Der Islamische Staat (IS) stellt sich in die direkte Herrschaftsnachfolge von Mohammed. Um das zu unterstreichen hat der IS in seinem Herrschaftsgebiet zahlreiche Regelungen aus der Zeit Mohammeds und dessen Nachfolger eingeführt. Wie damals schließt der IS „Schutzverträge“ („Dschizya“) für Andersgläubige (Dhimmi = Juden, Christen und Zoroastrier) ab. Muslime behaupten, dass diese nur ein Armeedienstersatz sind. Doch die Übersetzung zeigt, dass es mehr ist:

Übersetzt von der Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). […] = Anmerkungen der IGFM.

Islamischer Staat
Amt für Justiz und Beschwerden

Nummer: 60.
Datum:
Einverstanden:

Im Namen Allahs, des Gnädigen, Barmherzigen [Standardüberschrift arabischer Dokumente]

Wortlaut des Schutzvertrages [„Dhimma“-Vertrages]

(Alles) Lob gehört Allah, der Islam sei geheiligt in seinem Sieg und unwürdig ist es, an seiner Überwindung teilzunehmen, und in der Offenbarung seht:

Sure 9, 29: Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen [Anmerkung der IGFM: gemeint ist der Islam] – von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde [Anmerkung der IGFM: gemeint sind Juden, Christen und Zoroastrier] –, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind!

Und wir bezeugen, dass es nur einen einzigen Gott gibt und seine Diener werden siegen und die größte Ehre gebührt seinen Soldaten und er wird die anderen Parteien [und Religionen alleine besiegen, es gibt keinen Gott außer Allah und wir beten nur ihn an, sind die Erlöser der [anderen] Religionen in seinem Angriff der Ungläubigen.

Und wir sind Zeuge, dass Mohammed der Diener und Gesandte Gottes ist, den Gott herabgesandt hat und Friede dem Gelächter in der Schlacht, und wir bezeugen, dass der Sohn Maryams lebt [Anmerkung der IGFM: gemeint ist Jesus; Arabisch: Isa]. Der Diener Gottes und sein Gesandter und er sagte folgendes:

Sure 4, 172: Al-Masih [Anmerkung der IGFM: „der Messias“] wird es nicht verschmähen, ein Diener Allahs zu sein, auch nicht die (Allah) nahegestellten Engel. Wer es aber verschmäht, Ihm zu dienen, und sich hochmütig verhält –, so wird Er sie alle zu Sich versammeln.

(Alles) Lob gehört Allah, der Macht des Islam und Gnade seiner Stärkung und wir müssen ihm angehören bis zum Tag des Jüngsten Gerichts:

Und dies ist, was Abd Allah Abu Bakr al-Bagdadi – Befehlshaber der Gläubigen – den Anhängern des christlichen Glaubens in Damaskus gewährte – er schloss der Stadt al-Qaritin den Aman [Schutz-] Vertrag: Er gewährte ihnen Schutz für sie selbst und ihr Vermögen – und er übte keinen Zwang bezüglich ihrer Religion aus und keiner von ihnen wurde benachteiligt.

Er stellt folgende Bedingungen:

  1. Dass sie in ihren Städten und in deren Umgebung keine Klöster, Kirchen oder Mönchsklausen bauen.
  2. Dass sie das Kreuz oder ihre Bücher nicht auf den Straßen oder Märkten der Muslime zeigen, und sie keinen Verstärker gebrauchen, während sie ihre Gebete abhalten und so auch [nicht] bei ihren Gottesdiensten.
  3. Dass sie Muslime nicht das Rezitieren ihrer Bücher hören lassen oder den Klang der Kirchenglocken, und diese [haben] sie in ihren Kirchen [zu] läuten.
  4. Dass sie keinerlei feindselige Handlungen gegen den Islamischen Staat ausführen, wie etwa Spionen und gesuchten Personen Zuflucht zu gewähren. Wenn sie von einem Plan gegen Muslime erfahren, müssen sie dies melden.
  5. Dass sie sich verpflichten, keine rituellen Handlungen  in der Öffentlichkeit auszuführen.
  6. Dass sie den Islam und die Muslime respektieren und ihre Religion in keiner Weise schmähen/verunglimpfen.
  7. [Artikel fehlt in dem Vertrag, die Zählung läuft direkt weiter mit 8.]
  8. Jeder männliche erwachsene Christ muss die Dschizya [Kopfsteuer/Tribut] zahlen, diese beträgt vier Gold-Dinar (und unter dem Dinar ist der Gold-Dinar zu verstehen, der in den Transaktionen gebraucht wurde, ein Festbetrag, und er wiegt einen Mithqal [traditionelle Gewichtseinheit] aus reinem Gold oder dessen Gegenwert = 4,35 Gramm Gold [rund 130 bis 140 Euro  = bis zu 560 Euro pro Mann]) für die Angehörigen der Reichen, und die Hälfte davon für die Angehörigen der Mittelschicht und wiederum die Hälfte davon für die Armen; sie dürfen nichts von ihrer Situation verbergen und müssen die Dschizya in zwei Zahlungen pro Jahr entrichten.
  9. Dass sie keine Waffen besitzen.
  10. Dass sie mit Muslimen oder auf deren Märkten keinen Handel mit Schweinen oder Wein treiben und in der Öffentlichkeit keinen Wein trinken.
  11. Dass ihnen eigene Friedhöfe zustehen, wie es Tradition ist.
  12. Dass sie das einhalten, was der Islamische Staat als Richtlinien für die Schicklichkeit der Kleidung auferlegt, dies gilt sowohl für den Kauf von Kleidung als auch für den Verkauf und dergleichen.

Verpflichten sie sich, diese Bedingungen einzuhalten so sind ihnen die Nähe Gottes und der Schutz Mohammeds sicher, der Friede sei mit ihnen, ihren Ländereien und ihrem Besitz. Die Nähe Gottes, der Schutz Mohammeds und der Friede seien mit ihnen, wenn sie sich den in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen verpflichten. [Anmerkung der IGFM: Diese sich inhaltlich wiederholenden Sätze stehen so im Original.]

Sollten Sie den Bedingungen dieses Vertrags zuwiderhandeln, so steht ihnen keinerlei Schutz zu, der islamische Staat wird mit ihnen verfahren wie mit den Leuten des Krieges und des Widerstands.

Datum: 15.11.1426 H[idschra; islamische Zeitrechnung]

30.8.2015 M[asih; christlich, gregorianische Zeitrechnung]

Vertragsschreiber´
Stempel des Islamischen Staates
Wasserzeichen: [Amt für] Justiz und Beschwerden

mehr Informationen

Vergleiche auch Artikel: Leben mit dem Islam

Der Kalif Umar ben Abd al-Aziz (Reg. 717-720) schrieb folgende Verpflichtung für Dhimmis auf: „Wir werden keine neuen Klöster, Kirchen, Einsiedeleien oder Mönchszellen bauen. Wir werden keine zerfallene Kirche in muslimischen Wohngegenden wieder aufbauen. Wir werden allen Muslimen, die uns begegnen, drei Tage lang Verpflegung und Unterkunft gewähren. Wir werden keine öffentlichen religiösen Zeremonien abhalten. Wir werden keinen Religionswechsel an anderen vollziehen. Wir werden niemanden davon abhalten, zum Islam überzutreten, der den Wunsch dazu hat. Wir bieten unseren Sitzplatz einem Muslim, der sitzen möchte, an. Wir reiten ohne Sattel. Wir tragen keine Schwerter oder andere Waffen. Wir werden unsere Häuser nicht höher bauen als die von Muslimen.“

Der Islam akzeptiert Juden und Christen als Dhimmi, sofern sie sich den Muslimen unterordnen. Ein Dhimmi muss dabei darauf achten, Muslime nicht in ihrer Ehre zu verletzen.

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